Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 – Innenministerium zieht Bilanz fĂŒr das Jahr 2024

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Magdeburg. Am heutigen Dienstag stellte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) fĂŒr das Jahr 2024 vor. Danach ist im vergangenen Jahr die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 5 Prozent gesunken. In absoluten Zahlen bedeutet dies einen RĂŒckgang um 9.626 FĂ€lle auf nun insgesamt 184.183 Straftaten.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Das Jahr 2024 war fĂŒr die Landespolizei allein mit Blick auf die angespannte Sicherheitslage sehr herausfordernd. Es ist erfreulich, dass die Zahl der insgesamt erfassten Straftaten wieder zurĂŒckgegangen ist. Gleichwohl ist den Sicherheitsbehörden sehr bewusst, dass sich die Menschen nach der schrecklichen Messerattacke in Wolmirstedt und der furchtbaren Amokfahrt auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt zunehmend unsicher fĂŒhlen. Dem begegnet die Landespolizei durch sichtbare PrĂ€senz und den tagtĂ€glichen engagierten Einsatz fĂŒr die Sicherheit in unserem Land“.

Die AufklĂ€rungsquote ist mit 55,3 Prozent in etwa auf dem Vorjahresniveau (2023: 55,9 Prozent) geblieben. So wurden vergangenes Jahr 101.923 FĂ€lle von der Polizei aufgeklĂ€rt (2023: 108.431).

Die PKS weist fĂŒr das Jahr 2024 insgesamt 67.886 TatverdĂ€chtige aus (2023: 71.066). 79,2 Prozent der ermittelten TatverdĂ€chtigen waren Erwachsene, 7,0 Prozent Heranwachsende, 8,6 Prozent Jugendliche und 5,2 Prozent Kinder.

Der Anteil der nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen ist (nach einem deutlichen Anstieg im letzten Jahr) im Jahr 2024 erneut gestiegen und liegt bei 29,6 Prozent (2023: 28,4 Prozent; 2022: 22,6 Prozent). Selbst wenn auslĂ€nderrechtliche VerstĂ¶ĂŸe, die von nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen begangen werden, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen bei 23,7 Prozent (2023: 22,3 Prozent). Bei den nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen geht es insbesondere um folgende NationalitĂ€ten: Syrien (2.679 TatverdĂ€chtige), RumĂ€nien (1.420 TatverdĂ€chtige), Polen (1.367 TatverdĂ€chtige), Ukraine (1.261 TatverdĂ€chtige) sowie Afghanistan (840 TatverdĂ€chtige).

Diese Entwicklung geht mit einem weiter gestiegenen Anteil der durch nichtdeutsche TatverdĂ€chtige verĂŒbten Straftaten einher: Der Anteil der von nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen verĂŒbten Straftaten an den im Jahr 2024 erfassten Gesamtstraftaten lag bei 15,4 Prozent (2023: 14,6 Prozent). Ohne auslĂ€nderrechtliche VerstĂ¶ĂŸe ist der Anteil der von nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen verĂŒbten Straftaten auf 12,5 Prozent (2023: 11,8 Prozent) gestiegen.

Von den 20.115 nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen waren wiederum 13.809 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und BĂŒrgerkriegsflĂŒchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Die Zuwanderer haben einen Anteil von 20,3 Prozent an den insgesamt ermittelten TatverdĂ€chtigen im Jahr 2024 (2023: 20,2 Prozent). Selbst wenn auslĂ€nderrechtliche VerstĂ¶ĂŸe, die nur von nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen begangen werden können, herausgerechnet werden, liegt der Anteil der Zuwanderer bei 13,7 Prozent (2023: 13,4 Prozent) aller TatverdĂ€chtigen.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Anzahl der TatverdĂ€chtigen, die Zuwanderer sind, hatte sich 2023 mehr als verdoppelt und blieb in 2024 auf diesem hohen Niveau. Auch die Zahl der von Zuwanderern begangenen Straftaten blieb in 2024 auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Diese Entwicklung ist nicht hinnehmbar. Sie kann aber nicht allein von der Polizei gelöst werden. Wer in Deutschland Straftaten begeht, verwirkt sein Gastrecht und muss Deutschland wieder verlassen. KĂŒnftig muss gelten: Ein TĂ€ter verliert regelmĂ€ĂŸig sein Aufenthaltsrecht, wenn er eine so schwere Straftat begeht, dass er rechtskrĂ€ftig – auch auf BewĂ€hrung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Eine solche Regelausweisung gilt auch, wenn er zum zweiten Mal wegen vorsĂ€tzlicher Straftaten rechtskrĂ€ftig verurteilt wird, egal ob das Urteil auf Freiheitsstrafe lautet oder nicht.  Außerdem muss es bei Personen mit doppelter StaatsbĂŒrgerschaft, die schwere – insbesondere extremistische oder terroristische – Straftaten begehen, möglich sein, dass ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt wird.“

Durch Zuwanderer wurden im Jahr 2024 19.784 Straftaten begangen. Damit liegt der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten einschließlich der auslĂ€nderrechtlichen VerstĂ¶ĂŸe in 2024 bei 10,7 Prozent (2023: 10,4 Prozent; 2022: 5,2 Prozent) am Gesamtstraftatenaufkommen. Von den insgesamt 19.784 Straftaten sind 6.021 FĂ€lle auslĂ€nderrechtliche VerstĂ¶ĂŸe. Die Hauptdelikte der von Zuwanderern begangenen Straftaten ohne auslĂ€nderrechtliche VerstĂ¶ĂŸe bildeten Körperverletzungsdelikte (2024: 2.900 FĂ€lle; 2023: 2.649 FĂ€lle), Diebstahlsdelikte insgesamt (2024: 2.825 FĂ€lle; 2023: 3.187 FĂ€lle) und Delikte in Form von Beförderungserschleichungen (2024: 960 FĂ€lle; 2023: 1.311 FĂ€lle).

Zu einzelnen Straftatengruppen:

Die Diebstahlsdelikte bildeten auch im vergangenen Jahr mit 58.412 FĂ€llen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von 31,7 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der registrierten Diebstahlsdelikte insgesamt leicht um 369 FĂ€lle gegenĂŒber dem Vorjahr. Die Straftaten im Bereich des Ladendiebstahls und des Wohnungseinbruchsdiebstahls gingen indessen zurĂŒck. Beim Ladendiebstahl waren es 11.137 erfasste Straftaten im Jahr 2024 und damit 650 weniger FĂ€lle im Vergleich zum Jahr 2023 (11.787 FĂ€lle); dies ist ein RĂŒckgang um 5,5 Prozent. Auch der Wohnungseinbruchsdiebstahl ging insgesamt um 4 Prozent auf 1.696 FĂ€lle zurĂŒck; somit konnte hier erstmalig die Grenze von 1.700 Straftaten unterschritten werden.

Ein deutlicher RĂŒckgang ist bei den registrierten Vermögens- und FĂ€lschungsdelikten zu erkennen – 6.381 FĂ€lle weniger (minus 17,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Erfasst wurden 30.897 FĂ€lle, im Jahr 2023 waren es noch 37.278 FĂ€lle. DafĂŒr ist insbesondere die rĂŒcklĂ€ufige Entwicklung (minus 27,2 Prozent) beim Waren- und Warenkreditbetrug verantwortlich (2024: 8.677 FĂ€lle; 2023: 11.915 FĂ€lle).

Im vergangenen Jahr wurden 32.703 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 470 FĂ€lle weniger als im Vorjahr (minus 1,4 Prozent). Mit 20.144 FĂ€llen wurden 119 weniger Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2023 erfasst  (minus 0.6 Prozent). Einen weiteren RĂŒckgang gab es bei den Bedrohungen (2024: 8.199; 2023: 8.255; minus 0,7 Prozent); dagegen gab es 39 mehr Raubstraftaten (2024: 1.308; 2023: 1.269; plus 3,1 Prozent).

Im Bereich der JugendkriminalitĂ€t sinken die Fallzahlen deutlich – von 17.409 FĂ€llen im Jahr 2023 auf 16.333 FĂ€lle im Jahr 2024 (minus 1.076 FĂ€lle; minus 6,2 Prozent). In diesem Zuge ist auch ein signifikanter RĂŒckgang der ermittelten TatverdĂ€chtigen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden 10.796 TatverdĂ€chtige ermittelt. Das sind 648 TatverdĂ€chtige weniger als im Vorjahr (2023: 11.444).

WĂ€hrend die Anzahl der TatverdĂ€chtigen im Bereich der JugendkriminalitĂ€t im Jahr 2024 insgesamt rĂŒcklĂ€ufig ist (minus 5,7 Prozent), ist demgegenĂŒber die Zahl der nichtdeutschenTatverdĂ€chtigen ein weiteres Mal angestiegen (2024: 3.366; 2023: 3.071; 2022: 1.953). Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2024 mithin einen Anstieg um 9,6 Prozent. Der Anteil der nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen macht im Bereich der JugendkriminalitĂ€t 31,2 Prozent aus. Die nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen kommen im Bereich der JugendkriminalitĂ€t insbesondere aus Syrien (1.182), Afghanistan (345), der Ukraine (287), RumĂ€nien (209) und der TĂŒrkei (184).

Die JugendgewaltkriminalitĂ€t steigt seit 2021 kontinuierlich an. In diesem Bereich wurden 50 FĂ€lle mehr als noch 2023 erfasst (2024: 1.389 FĂ€lle; 2023: 1.339 FĂ€lle; plus 3,7 Prozent). Hieran haben Raubdelikte einen Anteil von fast 22 Prozent (2024: 300 FĂ€lle; 2023: 284 FĂ€lle) und GefĂ€hrliche bzw. Schwere Körperverletzung einen Anteil von gut 72 Prozent (2024: 1.003 FĂ€lle; 2023: 984 FĂ€lle).

Im Bereich der JugendgewaltkriminalitĂ€t liegt die Zahl der jugendlichen TatverdĂ€chtigen (14 bis unter 18 Jahre) mit 964 auch weiterhin ĂŒber der Zahl der tatverdĂ€chtigen Heranwachsenden (570). WĂ€hrend die Zahl der jugendlichen TatverdĂ€chtigen um 8,2 Prozent gestiegen ist, ist sie im Bereich der Heranwachsenden um 2,2 Prozent gesunken. Die Zahl der nichtdeutschen TatverdĂ€chtigen ist indessen sowohl im jugendlichen als auch im heranwachsenden Alter im Bereich der JugendgewaltkriminalitĂ€t deutlich angestiegen: 304 jugendliche TatverdĂ€chtige und 202 heranwachsende TatverdĂ€chtige hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist in 2024 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um insgesamt 38 Prozent. Nichtdeutsche TatverdĂ€chtige machen einen Anteil von 33 Prozent aller TatverdĂ€chtigen im Bereich der JugendgewaltkriminalitĂ€t aus.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Der Anstieg der TatverdĂ€chtigen bei nichtdeutschen Jugendlichen und Heranwachsenden im Bereich der JugendgewaltkriminalitĂ€t ist ein Alarmsignal. Die von der Landesregierung heute eingesetzte interministerielle Arbeitsgruppe ‚BekĂ€mpfung von JugendkriminalitĂ€t in Sachsen-Anhalt‘ wird insbesondere Antworten auf die besorgniserregend steigende AuslĂ€nderkriminalitĂ€t im Bereich der Jugend- und vor allem der JugendgewaltkriminalitĂ€t geben mĂŒssen. Kriminelle Karrieren mĂŒssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates geahndet und beendet werden.“

Im Bereich der HĂ€uslichen Gewalt sind die Fallzahlen insgesamt weiter angestiegen (2024: 8.391 FĂ€lle; 2023: 7.928 FĂ€lle; plus 5,8 Prozent). Infolgedessen sind auch die Opferzahlen im Bereich der Partnerschaftsgewalt (2024: 5.720 FĂ€lle; 2023: 5.605 FĂ€lle) und der FamiliĂ€ren Gewalt (2024: 3.015 FĂ€lle; 2023: 2.633 FĂ€lle) leicht gestiegen. UrsĂ€chlich hierfĂŒr könnte der reformierte polizeiliche Opferschutz sowie die seit dem 2. August 2023 in Kraft gesetzte polizeiliche Handlungskonzeption zum situationsangemessenen Handeln bei HĂ€uslicher Gewalt, Stalking und KindswohlgefĂ€hrdung sein. Das Öffentlichmachen von Hilfsangeboten könnte das Anzeigeverhalten der Opfer bestĂ€rkt haben.

Die registrierten Straftaten im Bereich der RauschgiftkriminalitĂ€t haben im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant abgenommen. 2024 wurden 5.887 FĂ€lle registriert (2023: 8.652) Dies stellt einen deutlichen RĂŒckgang um 2.765 FĂ€lle (minus 32 Prozent) dar. Allgemeine VerstĂ¶ĂŸe gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz waren 2024 vorrangig Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis und dessen Zubereitung (2023: 3.834 FĂ€lle; 2024: 1.657 FĂ€lle), gefolgt von Methamphetamin (2023: 1.003 FĂ€lle; 2024: 1.080 FĂ€lle) und Amphetamin (Pulverform oder Tabletten; 2023: 911 FĂ€lle; 2024: 788 FĂ€lle). Die Fallzahlen des unerlaubten Handels bzw. Schmuggels von BetĂ€ubungsmitteln waren mit 598 erfassten FĂ€llen im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 mit 1.021 registrierten Straftaten ebenso rĂŒcklĂ€ufig. Straftaten des unerlaubten Handels betrafen vorrangig Cannabisprodukte (2023: 544 FĂ€lle; 2024: 76 FĂ€lle) und Metamphetamin (2023: 127 FĂ€lle; 2024: 86). Die Ursachen fĂŒr diese Entwicklung sind vielschichtig und lassen sich sowohl auf intensivierte polizeiliche Maßnahmen als auch auf GesetzesĂ€nderungen zurĂŒckfĂŒhren. Einen maßgeblichen Einfluss fĂŒr die aktuelle Entwicklung stellt die Cannabis-Teillegalisierung dar, welche am 1. April 2024 in Kraft trat.

Landespolizeidirektor Mario Schwan: „Unsere Landespolizei geht konsequent gegen DrogenkriminalitĂ€t vor. Die Ermittlungserfolge belegen, dass sie bei ihren Ermittlungen sehr aktiv ist, dranbleibt und StraftĂ€ter konsequent verfolgt. So konnte die Polizei insgesamt fast 590 Kilogramm Cannabis im Wert von ca. 5,9 Million Euro, ca. 7,4 Kilogramm Kokain im Wert von knapp 560.000 Euro und knapp ĂŒber 100,3 Kilogramm Amphetamine (in Pulverform) im Wert von ĂŒber 1 Million Euro im vergangenen Jahr sicherstellen“.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergĂ€nzt: „Wenn die Polizei trotz Teillegalisierung im letzten Jahr 590 Kilogramm Cannabis sicherstellt, ist dies ein klarer Beleg, dass der illegale Drogenmarkt nicht verschwindet. Darauf haben alle Innenministerien im Vorfeld hingewiesen. Daher ist es höchste Zeit, diesen falschen Schritt rĂŒckgĂ€ngig zu machen.“

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 18. MĂ€rz 2025