Darmspiegelung zur Früherkennung: Nun auch für Frauen ab 50

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Magdeburg/ST. „Früh erkannt, ist Darmkrebs gut heilbar“, betont Dr. Jörg Böhme, Hausarzt und Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Deshalb begrüßt er die neue Regelung, dass ab dem heutigen 1. April 2025 auch Frauen ab 50 Jahren eine Darmspiegelung zur Früherkennung in Anspruch nehmen können. Bislang galt diese Altersgrenze nur für Männer, für Frauen lag sie bei 55 Jahren.

Warum ist eine Darmkrebs-Vorsorge so wichtig?

Darmkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen und Männern. Das Risiko, daran zu erkranken, nimmt mit dem Alter zu. Deshalb erhalten gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 65 Jahren alle 5 Jahre eine Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Wer kann einen solchen Darmkrebs-Check vornehmen und wie läuft dieser ab?

Ein Termin dafür kann beim Hausarzt oder bei bestimmten Fachärzten vereinbart werden. Neben dem ärztlichen Beratungsgespräch gehört zum Check ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl. Ist das der Fall, kann dies ein erster Hinweis auf Darmkrebs sein und es sollte eine Darmspiegelung folgen. Nur so lässt sich Darmkrebs sicher ausschließen oder bestätigen. Werden Krebsvorstufen entdeckt, können diese gleich entfernt werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Darm also vorsorglich spiegeln?

Im Falle der Vorsorge gilt: Alle gesetzlich Krankenversicherten ab 50 Jahren haben Anspruch auf zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung im Abstand von mindestens zehn Jahren.

Wer sich im Früherkennungsprogramm gegen eine Darmspiegelung entscheidet, kann alle zwei Jahre einen Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl machen.

Im Falle des Verdachts einer Erkrankung wird der behandelnde Arzt die erforderlichen Untersuchungen veranlassen, dies kann auch eine Darmspiegelung sein.

Foto: Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. © KVSA – Rayk Weber