Magdeburg. Am 1. Mai 2025 tritt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die auch die Beantragung von Personalausweisen und ReisepĂ€ssen in den Magdeburger BĂŒrgerbĂŒros betrifft. Mitgebrachte Passbilder dĂŒrfen dann bei der Antragstellung nicht mehr verwendet werden. Ziel der Ănderung ist es, das sogenannte „Morphing“ zu verhindern â eine Technik, mit der Fotos manipuliert werden können, um falsche IdentitĂ€ten zu erzeugen.
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KĂŒnftig mĂŒssen biometrische Lichtbilder fĂŒr die Antragstellung der Behörde in digitaler Form vorgelegt werden. BĂŒrgerinnen und BĂŒrger erhalten daher die Möglichkeit, die Fotos direkt in der Behörde oder bei zertifizierten privaten Fotodienstleistenden aufnehmen zu lassen. Die Fotodateien können dann im Rahmen des Antragsprozesses direkt von den zustĂ€ndigen Behördenmitarbeitenden online abgerufen werden, um das Dokument erstellen zu lassen. Zudem gewĂ€hrleistet dieser Fotoservice, dass die Aufnahmen den hohen Anforderungen fĂŒr biometrische Bilder entsprechen.
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Diese Regelung gilt auch fĂŒr die Antragstellung von Ausweisdokumenten fĂŒr Kleinkinder. Eltern und Erziehungsberechtigte mĂŒssen sicherstellen, dass das biometrische Bild ihres Kindes nach den neuen Vorgaben aufgenommen wird.
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Nach Angaben der Bundesregierung soll mit dieser MaĂnahme auf zunehmende Sicherheitsbedrohungen im Bereich der IdentitĂ€tsfĂ€lschung reagiert und damit fĂŒr einen höheren Schutz der persönlichen Daten der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger gesorgt werden.
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Weitere Hinweise sind im Internet unter www.magdeburg.de/PassbilderDigital sowie auf den Seiten des Bundesinnenministeriums unter www.bmi.bund.de verfĂŒgbar.
Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 15. April 2025
Titelfoto: Lichtbildautomat im BĂŒrgerBĂŒro 1 (Copyright: Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr)
Foto 2: Lichtbildautomat im BĂŒrgerBĂŒro 2 (Copyright: Landeshauptstadt Magdeburg, Romy Buhr)

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