Magdeburg. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde am Dienstagabend vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen.
Hierzu und zu den Folgen für Sachsen-Anhalt erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Rüdiger Erben (Foto): „Die Entscheidung kommt für mich nicht überraschend, denn insbesondere die ostdeutschen AfD-Landesverbände sind seit Jahren fest in der Hand von Mitgliedern, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpfen. Besonders deutlich ist die Lage in Sachsen-Anhalt. Deshalb wird das Urteil auch wichtig für die weitere Behandlung der AfD durch die hiesige Verfassungsschutzbehörde sein. Schon seit der Ära Poggenburg ist der Flügel hier die gesamte Partei. Führende Funktionäre der AfD Sachsen-Anhalt machen die Demokratie und ihre gewählten Repräsentanten systematisch verächtlich. Sie sind eng mit rechtsextremen Organisationen verbunden. Zugleich will man für ganze Bevölkerungsgruppen verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte abschaffen. Sie AfD Sachsen-Anhalt untergräbt systematisch die demokratische Ordnung und hat sich so diese staatliche Gegenwehr redlich verdient.“
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