EU-Frosthilfen: Land Sachsen-Anhalt zahlt knapp 2 Millionen Euro an EU-Hilfen an Obst- und Weinbaubetriebe aus

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Magdeburg. Obst- und Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt erhalten noch vor Ostern gezielte UnterstĂŒtzung fĂŒr die FrostschĂ€den vom FrĂŒhjahr 2024. Das Land hat jetzt rund 2 Millionen Euro an EU-Frosthilfen angewiesen. Zusammen mit den bereits im Dezember 2024 ausgezahlten Landeshilfen von rund 2,6 Millionen Euro belĂ€uft sich das gesamte Hilfspaket auf rund 4,6 Millionen Euro.

FrostschÀden April 2024: EU-Hilfen ergÀnzen Landesförderung

Der SpĂ€tfrost im April 2024 hatte insbesondere im Obst- und Weinbau Sachsens-Anhalts zu massiven ErnteausfĂ€llen gefĂŒhrt. BlĂŒten und junge Triebe wurden vielerorts stark geschĂ€digt. Das Land reagierte schnell: Bereits im Dezember 2024 wurden Landeshilfen ausgezahlt. Die jetzt erfolgten EU-Zahlungen ergĂ€nzen diese UnterstĂŒtzung gezielt.

Minister Sven Schulze: „VerlĂ€sslich helfen, vorausschauend handeln“

Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze (Foto) betonte die Bedeutung der Hilfen: „Unsere Obst- und Weinbauern konnten sich auf uns verlassen – und können das auch in Zukunft. Wir helfen schnell, verlĂ€sslich und investieren gezielt in einen besseren Schutz fĂŒr unsere landwirtschaftlichen Betriebe.“

Hintergrund: Wer konnte Frosthilfen beantragen?

Antragsberechtigt waren Obst- und Weinbaubetriebe mit Sitz in Sachsen-Anhalt, deren HaupttĂ€tigkeit in der PrimĂ€rproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse liegt. Voraussetzung war ein ErtragsrĂŒckgang von mehr als 30 Prozent im Jahr 2024 im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre.

Die betroffenen Unternehmen konnten UnterstĂŒtzungsleistungen von bis zu 80 Prozent des entstandenen Schadens erhalten. Mit den Frosthilfen wurde die LiquiditĂ€t von 53 Unternehmen gesichert.

Sachsen-Anhalt investiert in Klimavorsorge: Neue Versicherungslösung geplant

Die Landesregierung hat mit der Auszahlung nicht nur kurzfristige Hilfe geleistet, sondern setzt auch langfristige Maßnahmen um: Neben den Soforthilfen wird eine Förderung fĂŒr sogenannte Mehrgefahrenversicherungen auf den Weg gebracht. Diese soll kĂŒnftig auch Obstbaubetriebe gegen Risiken wie Frost, Sturm oder Starkregen absichern – analog zur bestehenden UnterstĂŒtzung im Weinbau. DarĂŒber hinaus fördert das Land auch investive Risikomanagementmaßnahmen (u.a. Frostschutzberegnung, Hagelschutznetze, etc.) ĂŒber das Agrarinvestitionsprogramm.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten am 18. April 2025