- Die Zahl der getöteten Radfahrenden nimmt gegen den Trend zu, bei Pedelec-Nutzenden ist der Anstieg besonders hoch
- Knapp zwei Drittel aller tödlich verunglĂŒckten Radfahrenden sind 65 Jahre oder Ă€lter
- An mehr als zwei Drittel der FahrradunfÀlle mit Personenschaden sind weitere Verkehrsteilnehmende beteiligt, am hÀufigsten sind es Autofahrer/-innen
Nicht erst seit dem E-Bike-Boom nutzen immer mehr Menschen das Fahrrad, um von A nach B zu gelangen. Das zeigt sich auch in den Unfallzahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war im Jahr 2024 nach vorlĂ€ufigen Ergebnissen jede oder jeder sechste (16,0 %) im StraĂenverkehr Getötete mit dem Fahrrad unterwegs. Insgesamt starben im vergangenen Jahr 441 Radfahrerinnen und -fahrer bei einem Unfall, darunter 192 mit einem Pedelec – umgangssprachlich auch als E-Bike bezeichnet. Die Zahl der getöteten Radfahrenden insgesamt ist gegenĂŒber 2014 um 11,4 % gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die steigende Zahl an getöteten Pedelec-Nutzenden zurĂŒckzufĂŒhren (2014: 39 Getötete). Dagegen lag die Zahl der Verkehrstoten insgesamt im Jahr 2024 um 22,4 % niedriger als zehn Jahre zuvor.
Ăltere Radfahrende besonders gefĂ€hrdet
Ăltere Radfahrende sind im StraĂenverkehr besonders gefĂ€hrdet. Unter den tödlich verletzten Fahrradfahrerinnen und -fahrern waren 2024 knapp zwei Drittel (63,5 %) 65 Jahre oder Ă€lter. WĂ€hrend der entsprechende Anteil von verunglĂŒckten Seniorinnen und Senioren mit FahrrĂ€dern ohne Hilfsmotor bei 59,4 % lag, waren 68,8 % der getöteten Pedelec-Fahrenden 65 Jahre oder Ă€lter.
Autofahrerinnen und -fahrer sind hÀufigste Unfallgegner von Radfahrenden
An einem GroĂteil (67,7 %) der 92 882 FahrradunfĂ€lle mit Personenschaden war eine zweite Verkehrsteilnehmerin oder ein zweiter Verkehrsteilnehmer beteiligt. In 70,7 % der FĂ€lle war dies eine Autofahrerin oder ein Autofahrer (44 424 UnfĂ€lle).
Radfahrende bei rund der HÀlfte der FahrradunfÀlle mit Personenschaden hauptschuldig
Fahrradfahrerinnen und -fahrer, die in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, trugen insgesamt an rund der HĂ€lfte der UnfĂ€lle die Schuld (50,7 %). Je nach Unfallgegnerin oder Unfallgegner zeigen sich allerdings Unterschiede: Bei UnfĂ€llen mit FuĂgĂ€ngerinnen und FuĂgĂ€ngern wurde der Person auf dem Fahrrad hĂ€ufiger (57,0 %) die Hauptschuld angelastet. Kollisionen mit KraftrĂ€dern wurden in der HĂ€lfte (50,2 %) der FĂ€lle von den Radfahrerinnen und -fahrern verschuldet. Waren Autofahrerinnen oder -fahrer beteiligt, trugen die Radfahrenden nur in 24,7 % der FĂ€lle die Hauptschuld. Bei FahrradunfĂ€llen mit GĂŒterkraftfahrzeugen lag der Anteil noch darunter: Nur zu 20,9 % wurde die Hauptschuld bei der Radlerin oder dem Radler gesehen.
Destatis am 24. April 2025
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