Erben (SPD): Einsatzkräfte benötigen Rechtsanspruch auf psychologische Nachbetreuung nach besonders belastenden Einsätzen

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Magdeburg. Der 21. Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat sich in seiner heutigen Sitzung schwerpunktmäßig mit der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) im Allgemeinen und deren Umsetzung nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Besonderen befasst.

Der Obmann der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben (Foto), legt bei der Befragung der Zeugen einen Schwerpunkt auf die Frage, wie mit Einsatzkräften umgegangen wurde, die während des Einsatzes einer besonderen psychischen Belastung ausgesetzt waren und welche psychologische Nachbetreuung ihnen gewährt wurde.

In einem ersten Resümee stellte der SPD-Innenpolitiker fest, dass die PSNV in Magdeburg zwar gut funktioniert habe – doch trotz der Bedeutung der psychosozialen Notfallversorgung gebe es in Sachsen-Anhalt noch Defizite bei der Nachsorge von Einsatzkräften, da diese noch immer nicht in einheitlicher Qualität stattfinde. Erben fordert deshalb, dass das Land Sachsen-Anhalt einen Rechtsanspruch auf PSNV für ehrenamtliche Feuerwehrleute und Helfer im Katastrophenschutz einführt: „Andere Bundesländer machen es uns vor. In Sachsen oder Berlin gibt es längst einen Rechtsanspruch auf psychologische Nachsorge für Ehrenamtliche, die während eines Einsatzes besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt waren. Nur wenn es eine klare Regelung gibt, ist auch gewährleistet, dass alle betroffenen Einsatzkräfte nach gleichen Standards betreut werden“.

Text/Foto: SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt am 28. April 2025