Erben sollen kĂŒnftig leichter AuskĂŒnfte ĂŒber mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugĂ€nglichen Quellen erhalten. DafĂŒr setzt sich der Bundesrat auf Initiative von Niedersachsen und Bremen ein. Am 11. MĂ€rz 2022 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Milliardenvermögen auf Bankkonten
Hintergrund des BundesratsvorstoĂes sind SchĂ€tzungen, wonach zwischen zwei und neun Milliarden Euro auf so genannten herrenlosen Konten von Verstorbenen liegen, ohne dass ihre Erben davon wissen:
HinterlĂ€sst ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende (Online-)Konten, so ist es fĂŒr Erben nach aktueller Rechtslage schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein scheitern hĂ€ufig am Bankgeheimnis.
Bundesweites Verzeichnis gefordert
Zur Lösung des Problems schlĂ€gt der Bundesrat ein bundesweites Verzeichnis beim Bundesamt fĂŒr Justiz vor, an das automatisiert Daten Verstorbener sowie die Namen ihrer Kreditinstitute zu melden sind, sofern kein Erbe in angemessener Zeit Anspruch darauf erhoben hat. Ein entsprechendes Verfahren wird seit 2015 beim Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen praktiziert.
Das Bundesamt soll die Daten in einem öffentlich einsehbaren Register im Internet fĂŒhren. Mögliche Erben könnten so Informationen erhalten, mit denen sie ihre VermögensansprĂŒche gegenĂŒber den Banken geltend machen können. Anlassloses Durchstöbern Nichtberechtigter soll durch Registrierungsvorgaben verhindert werden.
Ăber die Bundesregierung in den Bundestag
Der Entwurf wird zunĂ€chst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu binnen sechs Wochen Stellung nehmen kann. AnschlieĂend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristvorgaben, wann dieser sich mit dem Vorschlag der LĂ€nderkammer befasst, gibt es nicht.
Plenarsitzung des Bundesrates am 11.03.2022
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