EuGH: Leiharbeit darf nach EU-Recht jahrelang dauern

Veröffentlicht in: Politik | 0

Laut dem heutigen Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) besteht auch nach jahrelanger TĂ€tigkeit als Leiharbeiter nach EU-Recht kein Anspruch auf Festanstellung. Nach deutschem Recht gelten 18 Monate Überlassungshöchstdauer, von denen aber durch TarifvertrĂ€ge abgewichen werden kann.

Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE, Susanne Hennig-Wellsow (Welsow), erklÀrt dazu:

Das Urteil zeigt wie exzessiv Leiharbeit aufgrund der laschen Regeln regulĂ€re Arbeit ersetzt. Dass ein BeschĂ€ftigter 55 Monate als Leiharbeiter bei der Daimler AG tĂ€tig sein darf, ist ein offensichtlicher Missbrauch von Leiharbeit. Es ist kein Wunder, wenn bei einem solchen Urteil die Arbeitgeber jubeln.

DIE LINKE fordert langfristig die Abschaffung von Leiharbeit. Bis Leiharbeit abgeschafft ist die gleiche Bezahlung plus 10% FlexibilitĂ€tszulage. Es wĂ€re auch ein sinnvoller Zwischenschritt, wenn die HöchstĂŒberlassungsdauer in Deutschland sich endlich auf den Arbeitsplatz statt auf den BeschĂ€ftigten beziehen wĂŒrde.

Foto (c) Partei DIE LINKE