6,2 Mill. EUR Vergnügungssteuereinzahlungen verbuchten die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 2021.
Das waren 2,1 Mill. EUR weniger als ein Jahr zuvor und entsprach einem Rückgang von 25 %. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, stand den Gemeinden 2021 nur halb so viel Vergnügungssteuer wie 2018 zur Verfügung.
2021 verbuchten 112 von 218 Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt Vergnügungssteuer. 94 Gemeinden meldeten 2021 einen Rückgang der Einzahlungen an Vergnügungssteuer gegenüber dem Vorjahr (darunter 5, die 2020 Vergnügungssteuereinnahmen verbuchten und 2021 keine), 19 eine Erhöhung und 4 einen identischen Wert. In 2 kreisangehörigen Gemeinden überstiegen Erstattungen etwaige Einzahlungen, sodass sich hier für das Jahr in Summe ein negativer Betrag ergab.
Die kreisfreien Städte nahmen 2021 in Summe 2,2 Mill. EUR Vergnügungssteuer ein. Auf die Landeshauptstadt Magdeburg entfielen 1,1 Mill. EUR. Das waren 0,04 Mill. EUR weniger als im Jahr zuvor. Seit 2017 wird in der Landeshauptstadt Magdeburg von Jahr zu Jahr weniger Vergnügungssteuer ausgewiesen. Mit 0,8 Mill. EUR Vergnügungssteuer 2021 in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) lagen die Zahlungen rund 0,09 Mill. EUR unter denen des Vorjahres (‑10 %). Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau verzeichnete mit einem Rückgang von 26 % anteilig die höchsten Einbußen. 2021 verbuchte die Stadt 0,2 Mill. EUR Vergnügungssteuer, 2020 waren es 0,3 Mill. EUR, 2018 lag die Vergnügungssteuer in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau bei 0,5 Mill. EUR.
Die höchsten Einzahlungen von Vergnügungssteuer unter den kreisangehörigen Gemeinden verzeichnete 2021 die Stadt Bitterfeld-Wolfen. 0,289 Mill. EUR im Berichtsjahr bedeuteten für den Spitzenreiter einen Rückgang von 0,048 Mill. EUR (-14 %) gegenüber 2020. Für die Stadt Zeitz wurden 2021 mit 0,281 Mill. EUR die zweithöchsten Vergnügungssteuereinzahlungen registriert. Der Rückgang gegenüber 2020 betrug hier 0,129 Mill. EUR (-31 %). Die Stadt Sangerhausen meldet mit 0,213 Mill. EUR als 3. kreisangehörige Gemeinde des Landes Sachsen-Anhalt 2021 mehr als 0,2 Mill. EUR Vergnügungssteuer.