Klimaschutz und Energie/Ausschuss
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen“ (20/1024) in geänderter Fassung beschlossen. Zu der Sondersitzung des Ausschusses hatten SPD, Grüne und FDP einen Änderungsantrag eingebracht, der mit Stimmen der Koalition und Linken angenommen wurde. Die AfD stimmte dagegen, die Union enthielt sich. Dem geänderten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen und die der Linken zu, AfD und Union enthielten sich. Am Freitag soll der Gesetzentwurf, der im Angesicht des völkerrechtswidrigen russischen Kriegs gegen die Ukraine die Abhängigkeit der deutschen Energieversorgung von russischen Importen mindern soll, in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden.
In einem 1. Artikel des Änderungsantrages, der sich auf die Gasspeicherung bezieht, betreffen die Änderungen den Ermessensspielraum des Marktgebietsverantwortlichen bei der Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Sie betreffen die Höhe der Füllstandsvorgaben, die sich in der neuen Fassung für die Stichtage 1. Oktober auf 80 Prozent, 1. November (bisher: 1. Dezember) auf 90 Prozent und 1. Februar auf 40 Prozent belaufen.
Neu vorgesehen ist eine Bewertung der Umsetzung der Vorschriften durch das Ministerium bis zum 15. Dezember 2022, die zusammen mit deren Auswirkungen bis zum 1. April 2023 evaluiert werden sollen, untere anderem im Licht der Frage, ob eine Fortgeltung der Regelungen weiterhin notwendig ist. Grundsätzlich, auch das ist neu, werden die Vorschriften befristet: Die gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen treten am 1. April 2025 außer Kraft.
Die SPD-Fraktion erläuterte, die Anpassung bei den Füllbeständen reflektiere vorwegnehmend eine – noch nicht beschlossene – EU-Vorgabe. Mit dem geänderten Gesetzentwurf, so wurde zum anderen festgestellt, gebe es ein zwischen Gasspeicherbetreibern und Marktgebietsverantwortlichen gut austariertes System zur Sicherstellung der Gasversorgung.
Die Unionsfraktion stellte klar, dass man dem politischen Anliegen offen gegenüber stehe. Man begrüße die subsidiäre Lösung, die keine Staatsreserve vorsehe, sondern eine Ergänzung privatwirtschaftlich betriebener Gasspeicher sei. Überrascht habe allerdings die Befristung des Gesetzes, was suggeriere, das Gesetz sei in Friedenszeiten nicht mehr nötig. Darüber und über andere Fragen wolle sich die Union noch einmal beraten.
Die Grünenfraktion warnte davor, zu glauben, mit dem Gasspeichergesetz sei die Versorgungskrise beendet. Die Lage sei ernst, hieß es, und auch mit 90 Prozent Füllstand keine bequeme, wenn Russlands Präsident Wladimir Putin die Gaslieferungen einstelle. Das vorliegende Gesetz sei nur ein Baustein von vielen – vor allem seien der Ausbau der Erneuerbaren und mehr Energieeffizienz nötig, um unabhängiger von Russland und fossilen Energien zu werden.
Die AfD-Fraktion fragte mit Blick auf die festen Prozentzahlen der Mindestfüllvorgaben, warum keine flexiblere Lösung angestrebt werde, die es Unternehmen leichter mache, je nach Kapazitäten tätig zu werden.
Die FDP-Fraktion zeigte sich zufrieden: Haushalte und Unternehmen hätten mit dem Gesetz Planungssicherheit und die Gewissheit, dass man besser durch den nächsten Winter komme als durch den letzten. Die Koalition bleibe sich treu, in diesen schwierigen Zeiten, äußerst schnell und präzise die Aufgaben anzugehen, die sich stellten.
Die Linken-Fraktion unterstützt das Ziel, das immer genügend Gas da ist. Daseinsvorsorge dürfe nicht der Spekulation überlassen sein. Der vorliegende Gesetzentwurf heile ein paar Auswüchse des Marktes.
Strittig diskutiert wurde eine weitere Änderung: Die Änderung des Baugesetzbuchs, die auch Eingang in die Bezeichnung des neuen Gesetzentwurfs „zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sowie zur Änderung von § 246 des Baugesetzbuchs“ fand. Der Änderungsantrag sieht vor, mit Blick auf die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine §246 Absatz 14 neu einzuführen. Mit der Vorschrift soll geregelt werden, dass für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende bis zum 31. Dezember 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuch abgewichen werden kann, um zügiger Unterkünfte schaffen zu können.
In der Sache unterstützte das die Mehrheit des Ausschusses. Vorgehen und Verfahren wurden aber von den Oppositionsfraktionen kritisiert. Hauptvorwurf: Es gebe keinen inhaltlichen Zusammenhang mit der Gasspeicherung.
Deutscher Bundestag am 23. März 2022