Innenministerin begrüßt Verlängerung beim Bundesförderprogramm für Sirenen

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Magdeburg. Das Sonderprogramm zur Sirenenförderung des Bundes erfreut sich in Sachsen-Anhalt großer Beliebtheit – auch weil es einen beträchtlichen Bedarf zum Neu- und Umbau der Warnmittel gibt. Vor diesem Hintergrund begrüßt Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto) die Mitteilung des Bundes, dass die Fördermittel statt bis Ende 2022 nun bis zum 31. Dezember 2023 abgerufen werden können.

„Gemeinsam mit anderen Bundesländern haben wir wiederholt den Bund aufgefordert, die Frist zu verlängern. Es ist gut und richtig, dass die Bundesregierung diesem Drängen jetzt endlich nachkommt. Der effektiven Warnung der Bevölkerung im Ernstfall kommt mit Blick auf zunehmende Extremwetterereignisse, aber auch die außen- und sicherheitspolitische Lage wachsende Bedeutung zu“, so die Innenministerin.

Für die Sirenenförderung stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Kommunen in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung, die eigentlich für die Jahre 2021 und 2022 gedacht waren. Engpässe bei elektronischen Bauteilen (Halbleitern) sowie die geringe Zahl an deutschen Herstellern ließen frühzeitig erahnen, dass die Fördergelder in der vorgegebenen Zeit nicht ausgegeben werden können. Sachsen-Anhalt drängte gemeinsam mit anderen Bundesländern auf eine Fristverlängerung für das Programm.

Dem ist der Bund jetzt gefolgt: Kommunen, die bis zum 31. Dezember 2022 Verträge geschlossen haben, können die Fördermittel aus dem Sirenenprogramm des Bundes ins Jahr 2023 übertragen. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen die Fördermittel für geeignete Projekte bis zum Jahresende 2022 binden. Das heißt, dass in diesem Jahr der Antrag beim Landesverwaltungsamt zu stellen und der Vertrag entsprechend abzuschließen ist. Ein nach dem Jahresende 2022 geschlossener Vertrag ist nicht förderfähig.

Sachsen-Anhalts Innenministerin weiter: „Die Fristverlängerung ist ein hilfreicher Schritt, aber kein ausreichender. In Sachsen-Anhalt müssen zahlreiche Sirenen wieder errichtet oder ertüchtigt werden. Daher muss der Bund das Programm verstetigen und die Mittel deutlich aufstocken. Bereits jetzt lässt sich erkennen, dass die Mittel bei Weitem nicht ausreichen.“

Bisher wurden mehr als 170 Projekte in Sachsen-Anhalt über das Sirenenprogramm des Bundes gefördert – für mehr als 2,1 Millionen Euro. Allein in diesem Jahr konnten bisher 106 Anträge bewilligt werden.

Hintergrund:

Aktuell sind in Sachsen-Anhalt 1.965 Sirenen vorhanden. Davon müssten 852 Sirenen umgerüstet werden. Eine Erhebung bei den Kommunen ergab, dass zusätzlich mehr als 500 Sirenen neu beschafft werden sollen. Hierbei ist zu bedenken, dass zum Beispiel die Bebauung und das Ergebnis der Risikobewertung Einfluss nehmen können, wie viele Sirenen in der jeweiligen Kommune benötigt werden. Sirenen haben sich als Warnmittel grundsätzlich bewährt. Ihr Alarm ist schnell wahrnehmbar und macht die Menschen auf eine Gefahrensituation aufmerksam. Grundsätzlich ist Sachsen-Anhalt gut aufgestellt. Dennoch sollen zukünftige Warnungen noch mehr Menschen in unserem Land erreichen. Deshalb sind der Ausbau des Netzes beziehungsweise die Erneuerung veralteter Technik wichtig.

Der Einsatz neuer Sirenensteuerungstechnik ermöglicht zudem eine Alarmauslösung über den Digitalfunk BOS durch das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWaS). Damit besteht die Möglichkeit, Warnungen auf vielen unterschiedlichen Wegen zu verbreiten, um möglichst einen Großteil der hier lebenden Menschen zu erreichen. Mit einer Alarmauslösung können gleichzeitig alle angeschlossenen Warnmittel ausgelöst werden. Cell Brodcast – eine plattformunabhängige Alarmierung über Mobilfunkgeräte – soll hierbei integriert werden.

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 30. April 2022

Foto (c) BD-LPSA