vzbv erzielt Etappensieg fĂŒr Musterfeststellungsklage
- Hunderte Verbraucher:innen haben sehr gute Chancen auf Zinsnachzahlungen.
- Einzelfragen zur konkreten Berechnung werden noch geklÀrt.
- Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Gute Nachrichten fĂŒr Sparkassenkund:innen aus der Region Halle: Das Oberlandesgericht Naumburg hat gestern in der mĂŒndlichen Verhandlung erklĂ€rt, dass die Saalesparkasse Zinsen aus PrĂ€miensparvertrĂ€gen falsch berechnet hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reichte im vergangenem Jahr eine Musterfeststellungsklage ein. An dieser haben sich mehr als 800 Verbraucher:innen beteiligt, die auf eine Nachzahlung hoffen können.
âDie Aussagen des Gerichts sind aus Verbrauchersicht ein wichtiger Etappensiegâ, so Henning Fischer, Referent beim vzbv. âDie Verbraucher:innen sind den ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen nun einen groĂen Schritt nĂ€her gekommen.â
Sparkasse muss Zinsen neu berechnen
Die in Halle ansÀssige Sparkasse sowie ihre VorgÀngerinnen bot in den 1990er- und 2000er-Jahren PrÀmiensparvertrÀge an, die eine unwirksame Vertragsklausel zur Zinsanpassung enthielten. Ersatzweise legte sie spÀter in Eigenregie Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassung vornahm. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind diese falsch.
Dem folgte das Oberlandesgericht Naumburg gestern in der mĂŒndlichen Verhandlung. Im Wesentlichen inhaltsgleich hatte sich zuletzt der Bundesgerichtshof im Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geĂ€uĂert. Auch die Saalesparkasse muss die Zinsen daher neu berechnen.
Einige Fragen werden noch im Prozess geklÀrt
Das Oberlandesgericht Naumburg verkĂŒndete noch kein Urteil. ZunĂ€chst beauftragt es einen SachverstĂ€ndigen. Dieser soll die noch offenen Fragen zur Zinsberechnung klĂ€ren. Mit einem Urteil ist nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen.