BGH: Verurteilung zweier Angeklagter wegen rechtsradikaler Übergriffe auf Ausländer beim Dresdener Stadtfest rechtskräftig

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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen zweier Angeklagter gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden verworfen. Das Landgericht hat beide Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung (einen der beiden zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung) zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig.

Nach den Urteilsfeststellungen überfielen die Angeklagten aus rechtsradikaler Gesinnung heraus mit etwa 20 gleichdenkenden Mittätern in der Nacht vom 20. auf den 21. August 2016 zielgerichtet zwei Gruppen friedlicher Ausländer auf dem Dresdener Stadtfest. Sie wollten in Art einer „Bürgerwehr“ Gewalt gegen Geflüchtete ausüben. Die Überfallenen erlitten teils schwere, potentiell lebensgefährliche Verletzungen und leiden teilweise heute noch unter den Tatfolgen.

Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.

Bundesgerichtshof vom 20. Mai 2022

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