Die Neuregelungen im Ăberblick:
Entlastungspaket I
Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. RĂŒckwirkend zum Jahresbeginn steigen die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag.
Entlastungspaket II
Mit dem zweiten Entlastungspaket erhalten BĂŒrgerinnen und BĂŒrger weitere UnterstĂŒtzung: Eine einmalige Energiepreispauschale, einen einmaligen Kinderbonus, die temporĂ€re Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und das 9-Euro-Ticket.
Höherer Heizkostenzuschuss kommt
ZusĂ€tzlich werden 2,1 Millionen Menschen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss entlastet â vor allem Wohngeld-Haushalte und Studierende mit BAföG. Wegen der zuletzt noch stĂ€rker gestiegenen Energiekosten verdoppelt sich der Zuschuss gegenĂŒber dem ursprĂŒnglichen Entwurf. Das Gesetz tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.
Sichere Energieversorgung â auch in Krisenzeiten
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den EnergiemÀrkten drastisch verschÀrft. Die Bundesregierung arbeitet fortlaufend daran, die Versorgungssicherheit zu gewÀhrleisten. Ein wichtiger Schritt: die Modernisierung des Energiesicherungsgesetzes. Das entsprechende Gesetz trat am 22. Mai 2022 in Kraft.
Sanktionen gegen Russland effektiv durchsetzen
Die EU-Sanktionen gegen Russland umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten gelisteter Personen, ReisebeschrÀnkungen, BeschrÀnkungen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sowie Im- und Exportrestriktionen. Das Gesetz soll eine effektive Durchsetzung der Sanktionen in Deutschland sicherstellen.
Grundsicherung fĂŒr ukrainische GeflĂŒchtete
Die Bundesregierung ermöglicht registrierten GeflĂŒchteten aus der Ukraine einen frĂŒhzeitigen Wechsel in die Grundsicherungssysteme. Sie werden ab 1. Juni wie anerkannte Asylsuchende behandelt und haben damit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung. Die GeflĂŒchteten erhalten zudem erleichterten Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zum Arbeitsmarkt.
Quelle/Bundesregierung
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