Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststĂ€tten (NGG) begrĂŒĂt es, dass der Deutsche Bundestag heute die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab 1. Oktober 2022 beschlossen hat. âDavon werden rund sechs Millionen Menschen profitieren â insbesondere in Hotels, GaststĂ€tten, BĂ€ckereien oder Fleischereien. Sie arbeiten hĂ€ufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen â auch, weil Unternehmen ausgehandelte TarifvertrĂ€ge unterlaufenâ, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler (Foto). Notwendig sei es auch, die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns zu verbessern und stĂ€rker zu kontrollieren.
Die Erhöhung des Mindestlohns sei lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig und kĂ€me nicht nur Geringverdienern zugute, sondern auch der Wirtschaft: Nach einer Analyse des Pestel-Instituts wĂŒrde die Kaufkraft bundesweit um rund zehn Milliarden Euro pro Jahr steigen und den Unternehmen höhere UmsĂ€tze bescheren. âTrotz der Preissteigerungen durch die aktuell hohe Inflation hĂ€tten de facto BeschĂ€ftigte deutlich mehr in der Tasche. Wer ohnehin ein eher geringes Einkommen hat, kann meist nichts davon auf die hohe Kante legen. Damit flieĂt fast jeder Euro, den Mindestlohn-BeschĂ€ftigte am Monatsende extra haben, in den Konsum. Ein GroĂteil davon wird vor Ort ausgegeben. Beim Restaurant- oder Kinobesuch â oder, um etwas Neues fĂŒr den Haushalt anzuschaffenâ, so Zeitler.
Zeitler mahnt an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden mĂŒsse: âNotwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch â wie angekĂŒndigt â die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Und nur, wenn die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns auch kontrolliert wird, kann er letztlich durchgesetzt werden.â
Die AnkĂŒndigung der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns als einer untersten Haltelinie habe sich bereits positiv auf das LohngefĂŒge, beispielsweise im Hotel- und GaststĂ€ttengewerbe, ausgewirkt, so der NGG-Vorsitzende. âWir haben fast flĂ€chendeckend neue TarifvertrĂ€ge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde und krĂ€ftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.â JĂŒngstes Beispiel sei der Tarifabschluss im Gastgewerbe Baden-WĂŒrttemberg, nach dem eine Köchin ab 1. Juli zum Berufseinstieg fast 200 Euro mehr im Monat erhĂ€lt.
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