Eine Woche nach dem Bundestag hat am 10. Juni 2022 auch der Bundesrat die Erhöhung der Altersrenten und Verbesserungen fĂŒr Erwerbsminderungsrenten gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den BundesprĂ€sidenten und VerkĂŒndung im Bundesgesetzblatt kann es wie geplant in Kraft treten.
Anpassung zum 1. Juli
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Bundesregierung zurĂŒckgeht, hebt zum 1. Juli 2022 den aktuellen Rentenwert auf 36,02 Euro und den aktuellen Rentenwert (Ost) auf 35,52 Euro an. Damit steigen die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.
Die Zahlen beruhen auf Daten zur Lohnentwicklung des Statistischen Bundesamts sowie den Daten fĂŒr die Berechnung des Nachhaltigkeitsfaktors und zur Entwicklung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehĂ€lter von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Nachholfaktor gilt wieder
In diesem Jahr wurden dabei der so genannte Nachholfaktor reaktiviert: Dieser sorgt dafĂŒr, dass kĂŒnftig wieder jede aufgrund der Rentengarantie unterbliebene RentenkĂŒrzung bei einer darauffolgenden positiven Rentenanpassung verrechnet wird. In der Corona-Pandemie war der Nachholfaktor ausgesetzt worden.
Zuschlag fĂŒr Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand, die von bisherigen Leistungsverbesserungen nicht erreicht wurden, profitieren ab 1. Juli 2024 von einem pauschalen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten. Die Zuschlagshöhe richtet sich danach, wann erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde. Diese Ănderung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ausdrĂŒcklich begrĂŒĂt.
Weitere Anpassungen
Zudem bestimmt das Gesetz fĂŒr die Zeit ab 1. Juli 2022 die allgemeinen Rentenwerte in der landwirtschaftlichen Alterssicherung, die Mindest- und HöchstbetrĂ€ge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung sowie den Anpassungsfaktor fĂŒr Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zuschuss fĂŒr KĂŒnstlersozialversicherung
Die KĂŒnstlersozialversicherung erhĂ€lt nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der KĂŒnstlersozialabgabe zu dĂ€mpfen. Diese ErgĂ€nzung des ursprĂŒnglichen Gesetzentwurfs wurde erst im Lauf der Bundestagsberatungen beschlossen.
Schnelles Inkrafttreten geplant
Das Gesetz soll im Wesentlichen zum 1. Juli 2022 in Kraft treten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 10.06.2022
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