Fahimi (DGB): Mehr und nicht weniger Mitbestimmung ist das Gebot der Stunde

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AnlĂ€sslich der Böckler-Konferenz fĂŒr AufsichtsrĂ€te warnt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi (Foto) vor einem Aufweichen der deutschen Unternehmensmitbestimmung im Falle einer grenzĂŒberschreitenden Umwandlung von Unternehmens-Rechtsformen. Zwar sei ein Gesetz in Arbeit, das die sogenannte europĂ€ische Umwandlungsrichtline in deutsches Recht transferieren soll. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf fĂŒr dieses Gesetz offenbare jedoch erhebliche LĂŒcken.

„Wenn wir die Transformation unserer Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht gestalten wollen, dann geht das nur mit und nicht gegen die Arbeitnehmer*innen. Dann brauchen wir mehr Demokratie in der Arbeitswelt. Die Mitbestimmung im Aufsichtsrat ist ein wichtiger Vorteil, den wir offensiv nutzen mĂŒssen. Schließlich geht es nicht zuletzt um Entscheidungen zur Sicherung deutscher Standorte. Da haben die BeschĂ€ftigten ein gehöriges Maß mitzureden“, so die DGB-Vorsitzende.

Die Erosion der Unternehmensmitbestimmung sei ein Angriff auf das Modell einer Wirtschaftsordnung mit sozialer Verantwortung und demokratischer Gestaltung. Deswegen mahnte Fahimi: „Die Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung mĂŒssen endlich gestopft werden. Und es muss dafĂŒr Sorge getragen werden, dass keine neuen Schlupflöcher entstehen.“

Doch genau diese Gefahr gebe es jetzt, wenn die EuropĂ€ische Umwandlungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Denn der vom Bundesjustizministerium im April 2022 vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRuG) versĂ€ume es bislang, die deutsche Mitbestimmung ausreichend zu schĂŒtzen, wenn beispielsweise eine vormals deutsche GmbH die Rechtsform eines anderen EU-Landes annehmen möchte. In einem solchen Fall mĂŒssten die deutschen Registergerichte gemĂ€ĂŸ der EU-Richtlinie prĂŒfen, ob das Unternehmen die grenzĂŒberschreitende Umwandlung zu missbrĂ€uchlichen Zwecken durchfĂŒhrt, wozu auch die missbrĂ€uchliche Umgehung der deutschen Mitbestimmungsgesetze gehört. „Genau zu dieser PrĂŒfung fehlen im Referentenentwurf jedoch die entscheidenden Vorgaben“, so die DGB-Chefin. „Die Ampel-Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts zu verhindern. Ich fordere Bundesjustizminister Marco Buschmann daher auf, diesen AnkĂŒndigungen Taten folgen zu lassen und seinen Referentenentwurf deutlich nachzubessern.“

Hintergrund:

Nach Angaben der Hans-Böckler-Stiftung haben sich mittlerweile 307 Unternehmen mit zusammen mindestens 2,1 Millionen BeschÀftigten der paritÀtischen Mitbestimmung im Aufsichtsrat entzogen oder ignorieren gesetzeswidrig ihre Anwendung (Quelle).

Die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) finden Sie hier: https://www.dgb.de/-/lao.

Foto (c) Susi Knoll