Schulen in freier TrĂ€gerschaft erhalten 4,74 Millionen Euro ab dem kommenden Schuljahr / «Dennoch mĂŒssen wir das neue Finanzhilfeberechnungsmodell zĂŒgig auf den Weg zu bringen.»
Magdeburg. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Jörg Bernstein (Foto), begrĂŒĂt die Ănderung des Schulgesetzes: «Angesichts der angespannten finanziellen Situation der freien Schulen freue ich mich, dass wir als Koalition hier eine Ăbergangslösung gefunden haben, die wir jetzt im Bildungsgesetz verankert haben. Dennoch mĂŒssen wir das neue Finanzhilfeberechnungsmodell zĂŒgig auf den Weg zu bringen, welches die tatsĂ€chlichen SchĂŒlerkosten umfassend und transparent erfasst.».
Auf Initiative der FDP-Fraktion einigten sich die Koalitionsfraktionen in den Haushaltsverhandlungen darauf, die freien Schulen im Land in diesem Jahr mit rund 4,74 Millionen Euro zusĂ€tzlich zu unterstĂŒtzen. Die Mittel können dann ab dem kommenden Schuljahr abgerufen werden. «FĂŒr uns als Freie Demokraten ist eine vielfĂ€ltige, hervorragend ausgestattete Bildungslandschaft ein groĂes Anliegen â uns war es wichtig, dass die Ungleichgewichte zu den staatlichen Schulen ausgeglichen werden.», so Bernstein.
Weiterhin begrĂŒĂen die Freien Demokraten auch die beschlossene verlĂ€ngerte Schulgeldfreiheit fĂŒr die Ausbildung in den sozialpĂ€dagogischen Berufen.
Hintergrund:
In der 12. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt stimmte das Parlament fĂŒr eine Ănderung des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt. Das geĂ€nderte Schulgesetz sieht jetzt die Hebung des SchĂŒlerkostensatzes um 6,35 % bis zum Inkrafttreten des neuen Finanzierungsmodells â spĂ€testens aber bis zum 31.12.2023 â vor.
Foto (c) FDP Sachsen-Anhalt