Heute im Bundestag:
Recht/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/SCR) Eine Gruppe von 68 Abgeordneten um Katrin Helling-Plahr (FDP) aus den Fraktionen SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒne, FDP und Die Linke hat einen weiteren Gesetzentwurf zur Regelung der Suizidhilfe (20/2332) vorgelegt. Der Entwurf soll âdas Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ absichern und klarstellen, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich istâ, heiĂt es in der BegrĂŒndung. Dazu solle der vom Bundesverfassungsgericht dargebotene Normierungsspielraum genutzt werden, âum Menschen, die ernstlich sterben möchten und diesen Wunsch frei und eigenverantwortlich im Vollbesitz ihrer geistigen KrĂ€fte gebildet haben, ebenso wie Personen, die zur Hilfe bereit sind, einen klaren Rechtsrahmen bietenâ.
Die Vorlage soll am Freitag in erster Lesung mit zwei weiteren GesetzentwĂŒrfen anderer Abgeordnetengruppen (20/904, 20/2293) zu dem Thema beraten werden. Zudem steht ein fraktionsĂŒbergreifender Antrag zur SuizidprĂ€vention auf der Tagesordnung (20/1121).
Vorgeschlagen wird ein âGesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende (Suizidhilfegesetz)â. Es sieht in Paragraf 1 vor, dass âjeder, der aus autonom gebildetem, freiem Willen sein Leben beenden möchteâ, das Recht hat, âhierbei Hilfe in Anspruch zu nehmenâ. Nach Paragraf 2 darf jeder dem Sterbewilligen âHilfe leisten und ihn bis zum Eintritt des Todes begleitenâ. Eine Verpflichtung zur Hilfeleistung soll ausgeschlossen werden.
Sterbewillige sollen sich nach dem Gesetzentwurf von einem Arzt ein âArzneimittel zum Zweck der Selbsttötungâ nach AufklĂ€rung ĂŒber Ablauf und mögliche Nebenwirkungen – und gegebenenfalls palliativmedizinische Alternativen – verschreiben lassen können. Voraussetzung dafĂŒr ist unter anderem eine Beratung durch eine entsprechende Beratungsstelle, deren Ausgestaltung ebenfalls in dem Entwurf geregelt wird. Die Verschreibung soll grundsĂ€tzlich frĂŒhestens zehn Tage nach der Beratung und spĂ€testens acht Wochen danach erfolgen.
Die Beratung durch die Beratungsstellen ist demnach âergebnisoffenen zu fĂŒhren und darf nicht bevormundenâ. Sie solle âdie Informationen vermitteln, die dazu befĂ€higen, auf einer hinreichenden Beurteilungsgrundlage realitĂ€tsgerecht das FĂŒr und Wider einer Suizidentscheidung abzuwĂ€genâ. Als BeratungsgegenstĂ€nde werden unter anderem die âBedeutung und Tragweite der Selbsttötungâ angefĂŒhrt. Auch auf Handlungsalternativen bei Erkrankungen, etwa palliativmedizinische Möglichkeiten, soll hingewiesen werden können.
Der Entwurf enthĂ€lt zudem eine VerordnungsermĂ€chtigung. Demnach soll das Bundesgesundheitsministeriums mit Zustimmung des Bundesrates nĂ€heres zur Suizidhilfe regeln können, âinsbesondere zu den Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ărzte, Meldepflichten, der VergĂŒtung der Hilfe zur Selbsttötung und der PrĂ€vention gegen die Etablierung rein auf Gewinnstreben ausgerichteter, insbesondere institutionalisierter, Angeboteâ.
Eine Ănderung ist zudem im BetĂ€ubungsmittelgesetz vorgesehen. Hier soll die Abgabe der tödlich wirkenden Mittel ermöglicht werden.
Die hib-Meldung zu dem Gesetzentwurf von 85 Abgeordneten um Lars Castellucci: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512
Die hib-Meldung zum dem Gesetzentwurf von 45 Abgeordneten um Renate KĂŒnast: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-899724
Die hib-Meldung zu dem fraktionsĂŒbergreifenden Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-886446Zum Seitenanfang