AllgemeinverfĂŒgung zum Wasserentnahme-verbot

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Haldensleben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30.09.2022 oder bis auf Widerruf.

GrundsĂ€tzlich ist es nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen GewĂ€ssern mittels technischer GerĂ€te zu entnehmen. Bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden mit dieser VerfĂŒgung widerrufen.

Zudem ist es in der Zeit von 12 Uhr bis 18 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur BewĂ€sserung öffentlicher als auch privater GrĂŒnflĂ€chen, Sportanlagen und SportplĂ€tzen zu entnehmen. Grund hierfĂŒr ist, dass zu dieser Jahreszeit ein Großteil des Wassers bei der BewĂ€sserung wĂ€hrend der sonnigen Stunden verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich werden das Grundwasser und die OberflĂ€chengewĂ€sser ĂŒbermĂ€ĂŸig belastet.

Anlass fĂŒr das Verbot bzw. die eingeschrĂ€nkte Nutzung ist die ausgeprĂ€gte Niedrigwassersituation in Folge ausbleibender NiederschlĂ€ge in den aufeinanderfolgenden Jahren 2018 bis 2021, von denen sich die Grund- und OberflĂ€chenwasserstĂ€nde nicht erholt haben. Eine Verbesserung der Situation ist auch in diesem Jahr nicht in Sicht.

Im Rahmen der GewĂ€sseraufsicht fĂŒhrt die untere Wasserbehörde Kontrollen an den GewĂ€ssern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der AllgemeinverfĂŒgung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese AllgemeinverfĂŒgung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Der Landkreis bittet ausdrĂŒcklich darum, mit der „Ressource Wasser“ nachhaltig und sparsam umzugehen.

Symbolfoto/Polizei)