Das Amtsgericht Waren hat einen 16-jĂ€hrigen unbegleiteten FlĂŒchtling wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines elfjĂ€hrigen Kindes schuldig gesprochen, allerdings nur zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf BewĂ€hrung verurteilt. Dazu erklĂ€rt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, GĂŒnter Krings:
„Diese abscheuliche Tat wird das Opfer und seine Familie ein Leben lang begleiten. Auch deshalb muss das Urteil auf sie im höchsten MaĂe verstörend wirken.
Auch wenn das Jugendstrafrecht, das hier angewendet wurde, den Erziehungsgedanken im Mittelpunkt bei der Strafzumessung sieht: Die Folgen fĂŒr das Opfer und ein angemessener Schuldausgleich bleiben auch bei Jugendstrafen unverzichtbarer Teil der Strafzumessung. Richter und StaatsanwĂ€lte sollten schon bei ihrer Ausbildung viel stĂ€rker fĂŒr die Opferperspektive sensibilisiert werden.
Insbesondere der Schutz von Kindern muss höchste PrioritĂ€t haben. Daher hat die Union in der letzten Legislaturperiode den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Verbrechen gemacht und die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben. DemgegenĂŒber hat die Vergewaltigung eines Kindes einen noch einmal erhöhten Unrechtsgehalt. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Gewichtung von schweren Straftaten muss sich dann aber grundsĂ€tzlich auch in den ausgeurteilten Strafen wiederfinden.
Im konkreten Fall ist es zusĂ€tzlich unertrĂ€glich, wenn das Opfer, seine Familie und unsere Gesellschaft insgesamt hinnehmen mĂŒssen, dass der TĂ€ter dauerhaft in Deutschland verbleibt. Wer sich als Asylbewerber an Kindern vergreift, hat sein Gastrecht verloren. Ich erwarte vom Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern daher, dass er die Abschiebung des TĂ€ters zur Chefsache macht.“
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