Hamburg (ots) – Letztes Jahr wurde der Neonazi Stephan Ernst vom Oberlandesgericht Frankfurt wegen Mordes am Kasseler RegierungsprĂ€sidenten Walter LĂŒbcke zu lebenslĂ€nglich mit möglicher anschlieĂender Sicherungsverwahrung verurteilt. Kommende Woche beginnt die Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof.
Im stern-GesprĂ€ch zeigt sich sein Anwalt Mustafa Kaplan zuversichtlich, dass Ernsts Wegbegleiter Markus H. als MittĂ€ter ĂŒberfĂŒhrt werden könnte und dass es beim Freispruch in einem weiteren Fall bleiben werde. Ernst war auch des versuchten Mordes an einem irakischen FlĂŒchtling angeklagt.
„Der Freispruch“, sagt sein Strafverteidiger, „ist ziemlich solide.“ Er sei ĂŒberzeugt, dass sein Mandant glaubhaft bereue und im Aussteigerprogramm auspacke ĂŒber die rechte Szene. SpektakulĂ€re Mandate wie dieses haben den Sohn tĂŒrkischer Gastarbeiter Freundschaften gekostet. „Als ich den tĂŒrkischen PrĂ€sidenten gegen Jan Böhmermann vertrat, waren meine damalige Frau und einige Freunde empört. Der Fall Ernst war dann eine Art Brandbeschleuniger.“