7 Tage Erzwingungshaft: Frau bleibt Gefängnis erspart

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Magdeburg (ots) – Am 25.07.2022 erschien kurz nach Mitternacht eine 28-Jährige aus eigener Veranlassung in der Dienststelle der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof. Sie wollte für die Landespolizei einen Nachweis über einen Versicherungsschutz erbringen. Die routinemäßige Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Deutsche durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Erzwingungshaftbefehl gesucht wurde. Demnach hat sie das Amtsgericht Dessau-Roßlau bereits im Dezember 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz zu sieben Tagen Erzwingungshaft verurteilt.

Die Haft konnte sie bei der Zahlung von 175 Euro umgehen. Dies hatte die Gesuchte bis dato nicht getan und stellte sich trotz der ergangenen Ladung zum Antritt auch nicht der Haft. Dementsprechend erging der Haftbefehl. Dieser wurde der Verurteilten eröffnet. Sie beglich die geforderte Summe sofort. Nachdem anschließend ihr eigentliches Anliegen bearbeitet wurde, konnte sie die Dienststelle wieder auf freiem Fuß verlassen. Die ausschreibende Behörde wurde über die Vollstreckung des Haftbefehls unterrichtet.