Am 4. Juli 2022 konnte das Sachgebiet C beim Hauptzollamt Frankfurt am Main eine Forderung gegen einen in Thailand wohnhaften deutschen StaatsbĂŒrger erfolgreich vollstrecken. Dieser schuldete einem nordrhein-westfĂ€lischen Finanzamt seit dem Jahr 2019 ĂŒber 1,4 Millionen Euro Einkommensteuer, SolidaritĂ€ts- sowie SĂ€umniszuschlĂ€ge.
Der Reisende hatte eigenstĂ€ndig 27,3 Kilogramm Gold im Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro zur Ausfuhr nach Dubai angemeldet. Er konnte zwar glaubhaft machen, das in seinem HandgepĂ€ck mitgefĂŒhrte Gold legal erworben zu haben und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts in Thailand zu benötigen, jedoch ergab eine interne Abfrage die offene Steuerforderung.
Das Gold wurde im Rahmen der Vollstreckung der Forderung des nordrhein-westfÀlischen Finanzamts zur Sicherung der Begleichung der aktuellen Steuerschuld einbehalten. Sollte der Reisende die offene Steuerforderung binnen sechs Wochen nicht begleichen, wird das sichergestellte Gold zu deren Begleichung verwertet.
Foto: Eingezogene Goldbarren (c) Zoll