Magdeburg. Die mit dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 b IfSG) vorgeschriebenen Testpflichten für Geimpfte und Genesene vor allem in Arztpraxen und Kliniken sollen erleichtert werden. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fordert den Bundesgesetzgeber auf, klarzustellen, dass für immunisierte Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen (§ 28b Absatz 2 IfSG) eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist. Zudem hat die GMK gefordert, nicht bzw. nur sehr schwer umsetzbare Dokumentations- und Berichtspflichten auszusetzen.
Diesen Beschluss hat die GMK am Donnerstag einstimmig in einer Videokonferenz gefasst, wie Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto) mitteilte. Damit soll die gesetzliche Regelung, die mit dem neuen Infektionsschutzgesetz seit Mittwoch in Kraft ist, durch den Bundesgesetzgeber korrigiert werden. Eine generelle tägliche Testpflicht aller geimpften und genesenen Beschäftigten, vor allem bei Praxis-Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäusern, sei unzumutbar.
Die Arztpraxen und Kliniken seien durch die Pandemie bereits besonders stark belastet, so Grimm-Benne. In diesen Bereichen seien sehr viele Menschen geimpft, die sich ihrer Verantwortung auch bewusst seien. Tägliche Testungen dieser vollständig geimpften Beschäftigten, die zum Teil auch schon ihre Booster-Impfungen erhalten haben, würden für eine noch stärkere Belastung der medizinischen Einrichtungen sorgen. Zudem seien Testkapazitäten nur begrenzt verfügbar.
Zugleich verwies die Ministerin aber auf die bundesweit geltende 3G-Regelung am Arbeitsplatz und stellte klar, dass Ungeimpfte nicht von ihren Testpflichten entbunden seien. Dies gelte insbesondere für so sensible Bereiche wie Alten- und Pflegeeinrichtungen.