Der frĂŒhere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement fĂŒr russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoĂen. Die zustĂ€ndige Kommission der Partei sieht keine Grundlage fĂŒr eine RĂŒge oder gar einen Ausschluss Schröders. Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.
Gleich 17 SPD-Gliederungen hatten das Parteiordnungsverfahren gegen Schröder beantragt, hinzu kamen weitere AntrÀge, die den formalen Vorgaben nicht entsprachen. Die Schiedskommission in Hannover hatte das Verfahren Mitte Juli parteiöffentlich, aber unter Ausschluss der Medien verhandelt. Schröder selbst war zu dem Termin weder persönlich erschienen noch hatte er einen Anwalt geschickt. (Tagesschau)
Foto (c) Gerhard Schröder