Nach einem zwischenzeitlichen RĂŒckgang der Ausgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit einer Gesetzesnovelle, stiegen die Sozialausgaben wieder an.
Sachsen-Anhalt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2021 in Sachsen-Anhalt 120 Mill. EUR Nettoausgaben fĂŒr Leistungen nach dem SGB XII getĂ€tigt. Das entsprach einem Anstieg von 12 Mill. EUR (+11,1 %) gegenĂŒber 2020.
GröĂter Kostenfaktor war dabei auch 2021 die Hilfe zur Pflege. Sie lag anteilmĂ€Ăig im zurĂŒckliegenden Jahr bei 63,4 %. Das entsprach einem Gesamtnettobetrag von 76 Mill. EUR (+16,0 %; +11 Mill. EUR). Schwerpunkt bildete wiederholt die Pflege in stationĂ€ren Einrichtungen. Die KostenĂŒbernahme fĂŒr die Pflege nach Arbeitgebermodell blieb weiter die Ausnahme.
Die Ausgaben fĂŒr die Hilfe zum Lebensunterhalt entsprechend dem 3. Kapitel SGB XII betrugen 2021 knapp 31 Mill. EUR. Das waren 25,3 % der Gesamtausgaben und gleichzeitig ein Anstieg um 8,6 % (+2 Mill. EUR) zum Vorjahr. Ein Grund fĂŒr den Anstieg lag unter anderem in der Zahlung von Einmalhilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Reichlich 8 Mill. EUR zahlten die öffentlichen TrĂ€ger des Landes 2021 fĂŒr die Ăbernahme der Krankenbehandlungen und weiterer Hilfen zur Gesundheit. Hierzu zĂ€hlen auch vorbeugende Gesundheitshilfen und Hilfen zur Familienplanung. Die Summe ging um rd. 1 Mill. EUR (-11,4 %) zurĂŒck.
2021 wurden mehr als 5 Mill. EUR fĂŒr Hilfen zur Ăberwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen gewĂ€hrt. Darunter zĂ€hlen insbesondere die Blindenhilfe, die Ăbernahme von Bestattungskosten und die Hilfen zur WeiterfĂŒhrung des Haushaltes. Damit lagen diese Hilfen auf dem Niveau der Vorjahre.