Magdeburg. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat heute das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) in Magdeburg besucht.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (Foto) hob dabei die Arbeit des LJPA hervor: „Das Landesjustizprüfungsamt ist elementar für die Ausbildung von Rechtwissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern in Sachsen-Anhalt und garantiert fortwährend eine bestmögliche Juristenausbildung. Auch allen Praktikerinnen und Praktikern, die an der Ausbildung mitwirken, ist zu danken.“
Der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Sachsen-Anhalt, Ralf Burgdorf, ergänzte: „Trotz der wegen der Pandemie teils schwierigen Studien- und Prüfungsvorbereitungsbedingungen erzielen die Kandidatinnen und Kandidaten in Sachsen-Anhalt beachtliche Ergebnisse in beiden juristischen Staatsprüfungen. Zum Beispiel haben im letzten Prüfungsdurchgang im Juli dieses Jahres 22 Prozent der Studentinnen und Studenten in der mündlichen Prüfung im Staatsteil ein Prädikatsexamen geschafft.“ Auch in den Durchgängen für das zweite Examen gab es zuletzt erfreuliche Ergebnisse. „Rund 90 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten haben den ersten Examensversuch bestanden.“
Durch das Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt werden pro Jahr mehrere Hundert Frauen und Männer im ersten und im zweiten juristischen Examen geprüft. Für ein bundesweit gutes Echo hatte das sachsen-anhaltische Prüfungsamt im Jahr 2019 gesorgt. Als erstes Bundesland in Deutschland hatte Sachsen-Anhalt das elektronische Staatsexamen („E-Examen“) für die Zweite Juristische Staatsprüfung in der Juristenausbildung eingeführt und erfolgreich eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Beim E-Examen wird die schriftliche Prüfung am Laptop und nicht mehr per Hand geschrieben. Die Resonanz ist durchweg positiv. Andere Bundesländer sind inzwischen dem Beispiel von Sachsen-Anhalt gefolgt. Im Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt wird indes der nächste Digitalisierungsschritt vorbereitet. Es ist die Einführung des E-Examens auch für das erste Examen vorgesehen.
Das Justizministerium Sachsen-Anhalt unterbreitet allen geeigneten Absolventinnen und Absolventen ein Einstellungsangebot. Hierfür waren durch das Ministerium kürzlich neue Maßnahmen eingeleitet worden, um den Einstieg für Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen so attraktiv wie möglich zu gestalten, ohne Abstriche bei den fachlichen Belangen zu machen. Für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt sollen jährlich mindestens 40 Juristinnen und Juristen neu eingestellt werden.
Hintergrund:
Das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) Sachsen-Anhalt hat acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Geleitet wird die Prüfungsbehörde von Ralf Burgdorf. Das LJPA gehört organisatorisch zum Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt und ist insbesondere zuständig für:
- die Juristenausbildung,
- die Organisation und Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung,
- alle prüfungsrechtlichen Angelegenheiten der juristischen Staatsprüfungen,
- die Prüfungsangelegenheiten der Rechtspfleger, Amtsanwälte und Gerichtsvollzieher,
- die Anerkennung von ausländischen Prüfungen gem. § 112 DRiG und nach dem Bundesvertriebenengesetz,
- die EU Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Land Sachsen-Anhalt.
Die Juristenausbildung in Deutschland ist zweistufig organisiert. Nach der Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften mit der Ersten Juristischen Prüfung (zur Juristin/zum Juristen) folgt das Rechtsreferendariat mit der abschließenden Zweiten Staatsprüfung (zur Volljuristin/zum Volljuristen). Die jeweiligen Prüfungen werden in Präsenz absolviert. In Sachsen-Anhalt werden die juristischen Prüfungen überwiegend in Halle (Saale), dem Sitz der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der einzigen Juristischen Fakultät in Sachsen-Anhalt, sowie im Landesjustizprüfungsamt in Magdeburg durchgeführt.
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