Neues vom Zoll: Flüssiger Dampf auf BAB2! Zoll beschlagnahmt 28.000 Stück E-Zigaretten

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Braunschweig (ots) – BAB 2 /Braunschweig-Watenbüttel: 28.000 Stück E-Zigaretten stellte der Zoll an der Autobahn 2 bei Braunschweig-Watenbüttel am 22.08.2022 sicher. Die Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig überprüfte am 22.08.2022 einen niederländischen Kleintransporter. Auf der Ladefläche (Foto) befanden sich mehrere in grünen Säcken verpackte Kartons unbekannten Inhalts. Die Verpackungen waren mit asiatischen Schriftzeichen versehen.

Nach Aushändigung der Papiere und Öffnen eines Kartons kamen E-Zigaretten zum Vorschein. Alle Verpackungen verfügten über deutsche Warnhinweise und deutsche Beschriftungen, jedoch nicht über die notwendigen deutschen Steuerzeichen. Insgesamt konnten 28.000 Stück (56.000 ml Liquid) E-Zigaretten unterschiedlicher Geschmacksrichtungen von den Zöllnern des Hauptzollamts Braunschweigs sichergestellt werden. Aufgrund weiterer Hinweise wird von einer Einfuhr aus Asien in die Niederlande ausgegangen. Die gefälschten und unversteuerten E-Zigaretten waren vermutlich für den deutschen Markt bestimmt. Rechtschreibfehler auf den Verpackungen, falsche Produktnummern und Hinweise weisen auf Fälschungen hin. Hier schließt sich eine weitere Bearbeitung im Rahmen des Markenrechtsschutzes an.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und ein Steuerbescheid in Höhe von 9000 Euro erstellt. Auf Nachfrage gab der Fahrer an, dass er in den Niederlanden einen Kleintransporter angemietet habe. Für den Transport der Zigaretten habe er in den Niederlanden von einer weiteren Person Geld erhalten. Die E-Zigaretten wurden durch den Zoll sichergestellt und eine Sicherheitsleistung (Kaution) gegen den Fahrer erhoben. Dieser hatte nun keinen Grund mehr seine geplante Fahrt fortzusetzen und kehrte in die Niederlande zurück. Funde im Bereich von E-Zigaretten sind auch für die Kontrolleinheit des Hauptzollamts Braunschweig noch relativ neu. Seit Juli 2022 werden E-Zigaretten mit einer eigenen Steuer belegt. „Wir gehen davon aus, dass aufgrund der Besteuerung von E-Zigaretten der Schmuggel in Zukunft weiter zunehmen wird“, so Pressesprecher Thomas Czapla.

Hintergrundinformation:

Am 01.07.2022 trat eine wichtige Änderung im Bereich der Tabaksteuer in Kraft. Nikotinhaltige Substanzen sog. Substitute (Liquids) für Tabakwaren, die bislang in Deutschland nicht der Tabaksteuer unterlagen, sind ab dem 01.07.2022 steuerpflichtig im Sinne des Tabaksteuergesetzes. Unabhängig vom Nikotingehalt unterliegen somit Produkte, die zur Verwendung in E-Zigaretten bestimmt sind, der Tabaksteuer.

Foto/Zoll