Gesetzliche Neuregelungen im September

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Die Energiepreispauschale fĂŒr einkommenssteuerpflichtige ErwerbstĂ€tige wird ausgezahlt. Öffentliche GebĂ€ude heizen weniger. PflegekrĂ€fte erhalten höhere Mindestlöhne. Die Lockerung der Corona-Einreiseregeln wird bis zum 30. September verlĂ€ngert. Das E-Rezept geht an den Start. Nitrat belastete Gebiete mĂŒssen einheitlich gekennzeichnet werden.

Energie

Auszahlung der Energiepreispauschale

ErwerbstĂ€tige, SelbststĂ€ndige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt ĂŒber die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. SelbststĂ€ndige erhalten einen Vorschuss ĂŒber eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.

Weitere Energiesparmaßnahmen

Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dĂŒrfen öffentliche BĂŒros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. GebĂ€ude, DenkmĂ€ler und WerbeflĂ€chen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.

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Pflege

Mindestlohn in der Pflege steigt, mehr Urlaub

Die Mindestlöhne fĂŒr PflegehilfskrĂ€fte, qualifizierte PflegehilfskrĂ€fte sowie PflegefachkrĂ€fte steigen zum 1. September 2022. Zwei weitere Steigerungen sind fĂŒr das kommende Jahr vorgesehen. AltenpflegekrĂ€fte erhalten Anspruch auf mehr Urlaub. Dies sind weitere Schritte, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen.

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Gesundheit

Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlÀngert.

Das E-Rezept startet

Ab dem 1. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

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Umwelt

Einheitliche Kennzeichnung Nitrat belasteter Gebiete

Mit Nitrat belastete Gebiete werden kĂŒnftig von den LĂ€ndern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Wichtig ist das fĂŒr den Schutz des Grundwassers. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist.

Quelle/Bundesregierung

Foto/pixabay