Magdeburg / Tangerhütte (ots) – Bei einer Prüfung nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) am 29. August 2022 stellten die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stendal des Hauptzollamtes Magdeburg in einer Hotelanlage in Tangerhütte eine aserbaidschanische Staatsangehörige bei Reinigungsarbeiten ohne erforderlichen Aufenthaltstitel fest.
Gegen die Aserbaidschanerin wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Abs.1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 404 Abs.2 Nr. 4 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wegen unerlaubter Beschäftigung eingeleitet.
Das eingeleitete Strafverfahren nach § 95 AufenthG kann eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren im Sinne des § 404 SGB III kann eine Geldbuße bis zu 500.000 EURO zur Folge haben.
Die Ermittlungen zum weiteren Tathergang sowie Tatumfang dauern noch an.
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit / Zoll