Wiesbaden (ots) – Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert – ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhĂ€ngenden Begleitdelikte – hierzu zĂ€hlen u.a. Betrugsdelikte und UrkundenfĂ€lschungen, wettbewerbs-beschrĂ€nkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses – nahm um ĂŒber 10 Prozent zu. Das geht aus dem heute durch das Bundeskriminalamt veröffentlichten Bundeslagebild „Korruption 2021“ hervor.
Ermittlungsverfahren in diesem KriminalitĂ€tsbereich sind hĂ€ufig sehr komplex. Sie können zu einer Aufdeckung von einer Vielzahl von Einzeltaten und damit auch zu starken Verschiebungen in den jĂ€hrlichen statistischen Betrachtungen fĂŒhren. So ist der deutliche Anstieg im vergangenen Jahr vor allem auf die Zunahme von besonders schweren FĂ€llen von Bestechlichkeit und Bestechung im geschĂ€ftlichen Verkehr (§ 300 StGB), von Bestechung (§ 334 StGB) sowie FĂ€llen von Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a/b StGB) zurĂŒckzufĂŒhren, denen mehrere groĂe Ermittlungsverfahren in verschiedenen BundeslĂ€ndern mit einer jeweils hohen Anzahl an festgestellten Einzeltaten zu Grunde lagen.
Die Summe des festgestellten durch Korruption entstandenen Schadens ist hingegen um fast 25 Prozent gesunken und lag 2021 bei 61 Millionen Euro (2020: 81 Millionen Euro). Auch hier können einzelne GroĂverfahren erhebliche statistische Schwankungen verursachen. Generell gestaltet sich die Bezifferung von entstandenen SchĂ€den in diesem Deliktsfeld schwierig, denn Korruption verursacht nicht nur wirtschaftliche, sondern auch immaterielle SchĂ€den: Sie schĂ€digt das Grundvertrauen der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in die UnabhĂ€ngigkeit, Unbestechlichkeit und HandlungsfĂ€higkeit des Staates und die IntegritĂ€t der Wirtschaft. Die Gesamtzahl der im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten ermittelten TatverdĂ€chtigen lag 2021 bei 2.457 und stieg damit im Vergleich zum Jahr 2020 (2.171 TatverdĂ€chtige) um rund 13 Prozent. Dabei wird zwischen Vorteilsnehmern bzw. Bestochenen („Nehmer“) und VorteilsgewĂ€hrenden bzw. Bestechenden („Geber“) unterschieden. Der Anstieg an TatverdĂ€chtigen im vergangenen Jahr betraf beide Bereiche: Die Anzahl der Geber stieg um fast 15 Prozent auf 1.368, die der Nehmer um 11 Prozent auf 1.089.
Sofern Informationen zur Dauer der Verbindung zwischen Geber und Nehmer vorlagen, handelte es sich 2021 in der Mehrzahl um lĂ€ngerfristige Verbindungen, insbesondere um solche, die mehr als fĂŒnf Jahre bestanden. Hier liegen AnsĂ€tze fĂŒr Erfolg versprechende PrĂ€ventionsmaĂnahmen, z. B. indem in korruptionsgefĂ€hrdeten Bereichen ein regelmĂ€Ăiger Wechsel von Personal, Positionen oder Aufgaben erfolgt. Bei den tatbereiten Nehmern lag der Anteil von AmtstrĂ€gern mit knapp 55 Prozent auf dem niedrigsten Stand der vergangenen fĂŒnf Jahre. Ob dies pandemiebedingt war oder ein auf erfolgreiche PrĂ€ventionsmaĂnahmen zurĂŒckzufĂŒhrender genereller Trend ist, kann noch nicht beurteilt werden. Dies gilt auch fĂŒr die Entwicklung, nach der mit einem Anteil von fast 48 Prozent der bekannt gewordenen Korruptionssachverhalte ĂŒberwiegend der Wirtschaftsbereich im Zielspektrum stand – in den Vorjahren lag der Fokus hier auf der öffentlichen Verwaltung.
Insgesamt ist in diesem PhĂ€nomenbereich von einem groĂen Dunkelfeld auszugehen, denn es handelt sich bei Korruptionstaten in der Regel um so genannte TĂ€ter-TĂ€ter-Delikte, bei denen keine Seite Interesse an einer Anzeige hat. Umso wichtiger ist es, dass jeder Verdacht auf Korruption gemeldet wird. Hinweisen externer Quellen auf solche Straftaten kommt daher eine besondere Bedeutung fĂŒr die erfolgreiche BekĂ€mpfung von Korruption zu. So bieten beispielsweise webbasierte Hinweisgebersysteme, die in den vergangenen Jahren im Rahmen der KorruptionsprĂ€vention eingefĂŒhrt wurden, die Möglichkeit, die Polizei auch anonym ĂŒber KorruptionsverdachtsfĂ€lle zu informieren. GrundsĂ€tzlich nimmt aber auch jede Polizeidienststelle Hinweise auf Korruption entgegen.
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