Hilfen in besonderen Lebenslagen 2021 erneut gestiegen

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Magdeburg. 2021 wurden 11 700 Personen durch Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) unterstützt.

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 200 Menschen mehr als im Jahr zuvor (+1,8 %).

2021 waren in Sachsen-Anhalt 9 740 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2020: 9 390). Mehr als 91 % (8 910 Personen; 2020: 8 530) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.

Unverändert zum Vorjahr nahmen im Berichtsjahr 735 Empfängerinnen und Empfänger die Unterstützung einer häuslichen Pflegehilfe in Anspruch. Ebenso wie 425 Pflegebedürftige, welche wiederholt die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzten.

Knapp 17 % der Menschen mit Hilfebezug (1 975 Personen) wandten sich aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten an die zuständigen Stellen. Eine Unterstützung zur Überwindung dieser in Form von Hilfen in besonderen Lebenslagen kann gewährt werden, wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern. Dies können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Hilfen zur Bestattung sein.

Für 830 zur Bestattung Verpflichteter wurden 2021 die Bestattungskosten übernommen. Damit blieb die Zahl zum Vorjahr konstant.

Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen wurde im gleichen Jahr an 470 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2020: 515).

Mit Wirkung des Berichtsjahres 2020 hat der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ehemals 6. Kapitel SGB XII) ausgegliedert und durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

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