Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. In der dritten Welle im Frühjahr hatte der Bund über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängt. Trotz des Eingriffs in verschiedene Grundrechte bestätigt das Gericht deren Rechtmäßigkeit.
Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Krull (Foto): „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass staatliches Handeln immer die gesamte Gesellschaft im Blick haben muss. Die Einschränkung von Rechten Einzelner muss sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen. Die Bestätigung der Bundesnotbremse zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig war. Die zukünftige Ampelkoalition hat mit dem Auslaufen der epidemischen Lage nationaler Trageweite dafür gesorgt, dass derartige Maßnahmen nicht mehr möglich sind. Darum müssen die gesetzlichen Regelungen für bundesweite Vorkehrungen schnellstmöglich geschaffen werden.“
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