Einmal nicht aufgepasst – das reicht manchmal, um schlimmste SchĂ€den hervorzurufen. So wollte eine HauseigentĂŒmerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die WohngebĂ€udeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen GefĂ€hrlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlĂ€ssiges Verhalten gehandelt. Dazu mĂŒsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hĂ€tte aufpassen mĂŒssen.
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21)
Foto/Text: BundesgeschÀftsstelle LBS