Inneres und Heimat/Antwort
Berlin: (hib/STO) Ăber Vorbereitungen der Bundespolizei und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk auf etwaige Gas- und Strommangellagen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3600) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3258). Wie die Bundesregierung darin ausfĂŒhrt, ist die Aufrechterhaltung der FunktionsfĂ€higkeit der staatlichen Verwaltung in einer Versorgungskrise von besonderer Bedeutung. Dies treffe auch auf die Bundespolizei und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zu, die ihre Einsatzbereitschaft in einer solchen Lage weiterhin gewĂ€hrleisten mĂŒssten. Die Bundespolizei und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk trĂ€fen daher entsprechende Vorsorge, damit die HandlungsfĂ€higkeit in der KrisenbewĂ€ltigung erhalten bleibt.
Aktuell werden den Angaben zufolge sowohl in der Bundespolizei als auch bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk gemeinsam mit der Bundesanstalt fĂŒr Immobilienaufgaben (BImA) vorsorgliche Vorbereitungen auf eine Gasmangellage und auf eine Strommangellage getroffen. Es handele sich hierbei um einen laufenden Prozess.
Ziel der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sei es, zeitnah soweit vorbereitet zu sein, dass sie ihre Einsatzoptionen auch unter den genannten Ereignislagen zur VerfĂŒgung stellen kann. âWelche Vorkehrungen konkret getroffen werden, lĂ€sst sich aufgrund noch laufender Abstimmungen derzeit noch nicht im Einzelnen sagenâ, heiĂt es in der Antwort vom 20. September weiter. So stehe die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk zum Beispiel mit Blick auf von ihr genutzte Liegenschaften mit der BImA als Vermieterin in Verbindung.
Auch bei der Bundespolizei laufen laut Vorlage die erforderlichen Vorbereitungen. Diese erfolgten vorrangig mit der BImA, der Deutschen Bahn AG und ihren Konzerngesellschaften sowie den Flughafenbetreibern als Vermieter der durch die Bundespolizei genutzten Liegenschaften. Vorrangiges Ziel der Abstimmungen sei es, sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur als Bundeslastverteiler im Krisenfall umfassende Kenntnis davon hat, welche Liegenschaften beziehungsweise GebĂ€ude von der Bundespolizei âals grundlegendem sozialen Dienst im Sinne des Paragrafen 53a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)e genutzt werden, sodass die Gasversorgung der Bundespolizei in einem Krisenfall möglichst lange aufrechterhalten werden kannâ.
Ăberdies habe die Bundespolizei grundsĂ€tzliche Vorsorge getroffen, um im Falle eines regionalen oder ĂŒberregionalen Stromausfalls die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung trotz erheblicher EinschrĂ€nkungen auf Kernbereiche fĂŒr einen vordefinierten Zeitraum zu gewĂ€hrleisten, schreibt die Bundesregierung ferner. Dies umfasse insbesondere die Sicherstellung einer Notstromversorgung, die Treibstoffversorgung sowie die Schaffung einer redundanten Kommunikation. DarĂŒber hinaus erarbeite das BundespolizeiprĂ€sidium aktuell weitere VorsorgemaĂnahmen.