Magdeburg (ots) – Am 05.Oktober 2022 konnten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg bei einer BaustellenprĂŒfung im Stadtgebiet Magdeburg insgesamt fĂŒnf osteuropĂ€ische Bauarbeiter (2 Serben, 1 Nordmazedonier, 1 Albaner, 1 Bosnier) feststellen.
Im Verlauf der PrĂŒfung stellte sich heraus, dass diese nicht ĂŒber einen erforderlichen Aufenthaltstitel verfĂŒgten, sodass gegen die Personen jeweils Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts nach § 95 Absatz 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet wurden. Zudem wurden BuĂgeldverfahren nach § 404 Absatz 2 Nr. 4 des Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) wegen des Verdachts der AusĂŒbung einer BeschĂ€ftigung ohne Erlaubnis eingeleitet.
Die Personen wurden zum Tatvorwurf vernommen. In Absprache mit der zustĂ€ndigen AuslĂ€nderbehörde wurden die vorgelegten Ausweisdokumente eingezogen und die Personen an die AuslĂ€nderbehörde zur DurchfĂŒhrung weiterer auslĂ€nderrechtlichen MaĂnahmen verwiesen.
Die Ermittlungen zum Arbeitgeber der OsteuropĂ€er dauern noch an. Dem Arbeitgeber droht die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt sowie die Einleitung eines BuĂgeldverfahrens nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Die BeschĂ€ftigung von AuslĂ€ndern ohne Aufenthaltstitel und Erlaubnis kann fĂŒr Arbeitgeber mit einem BuĂgeld von bis zu 500.000 EUR belegt werden.
Symbolbild Finanzkontrolle Schwarzarbeit (c) Zoll