Landgericht Magdeburg: Strafurteil gegen einen damaligen Arzt aus Halberstadt

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Magdeburg. Im Nachgang zur Verhandlung am 27.09.2022 hat gestern am 18.10.2022 die 10. Zivilkammer ein Urteil verkĂŒndet.

Das Gericht hat der Klage voll umfÀnglich stattgegeben und den Beklagten zu Schadensersatz in Höhe von 13.280,37 Euro verurteilt.

Die KlĂ€gerin als Krankenkasse fordert mit ihrer Klage von dem Beklagten, einem damaligen Arzt aus Halberstadt Schadensersatz. Die Krankenkasse hatte dieses Geld aufgewendet fĂŒr die Krankenhausbehandlung einer Frau, die bei ihr versichert gewesen ist.

Die Krankenkasse behauptet, dass der Beklagte der Frau in Halberstadt am 20.02.2018 heimlich im Rahmen eines ansonsten einvernehmlichen sexuellen Kontakts u.a. Kokain verabreicht haben soll. Das Opfer ist dann trotz Behandlung im Krankenhaus an den Folgen der Kokainvergiftung gestorben sein.

Im Zivilverfahren verteidigt sich der Beklagte mit der Behauptung, der Frau weder Kokain zugefĂŒhrt noch sonst deren Tod verursacht zu haben.

Das Gericht hat sich bei seiner BegrĂŒndung auf das rechtskrĂ€ftige Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg am 28.01.2019 gestĂŒtzt. Hier wurde der Arzt u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer langjĂ€hrigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Auch das Zivilgericht ist aufgrund der AusfĂŒhrungen im Strafurteil davon ĂŒberzeugt, dass der Beklagte durch sein Verhalten die Behandlungskosten verursacht hat. Angesichts des rechtkrĂ€ftigen Strafurteils wĂ€re es Sache des Beklagten gewesen detailliert auszufĂŒhren, warum das Strafurteil falsch gewesen sein soll. Dies ist ihm nicht gelungen.

Rechtlich stĂŒtzt sich das Zivilgericht zudem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 25.02.2021 (3 U 15/19) durch das der Mann auf eine Klage der Hinterbliebenen hin zur Zahlung von Hinterbliebenengeld, Beerdigungs- und Anwaltskosten von insgesamt rund 30.000 Euro verurteilt wurde.

10 O 626/22 10. Zivilkammer – Einzelrichter

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