Achtung: Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis noch NICHT sofort möglich

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KZBV und BZÄK zur weiteren Prozesskette zur Beschleunigung der Impfkampagne

Berlin, 3. Dezember 2021 – Corona-Schutzimpfungen sollen demnĂ€chst auch von ZahnĂ€rztinnen und ZahnĂ€rzten ausgefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Noch ist es jedoch zu frĂŒh, um als Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren, erklĂ€rten die BundeszahnĂ€rztekammer (BZÄK) und KassenzahnĂ€rztliche Bundesvereinigung (KZBV). Denn technische und juristische Vorbereitungen und die Impfstofflogistik sind noch nicht final geklĂ€rt, werden aber derzeit von den zustĂ€ndigen Stellen unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber erst eine entsprechende GesetzesĂ€nderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte Prozesskette mĂŒssen ZahnĂ€rzteschaft und Patienten jetzt zunĂ€chst warten.

Zudem braucht es spezielles technisches Equipment, Software-Tools, damit zum Beispiel Beratungsunterlagen bereitgestellt werden können, QR-Codes fĂŒr Impfzertifikate erstellt werden können oder die Meldung ĂŒber eine Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) abgesetzt werden kann. Dann muss insbesondere Impfstoff in ausreichender Menge geliefert werden. Dies alles wird noch einige Zeit beanspruchen.

„Auch, wenn die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den LĂ€ndern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass ZahnĂ€rzte nun potentiell Corona-Schutzimpfungen geben dĂŒrfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen schon losgeht. Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis sind nicht ab sofort möglich. Wir bitten daher alle Patientinnen und Patienten, von Anrufen in der Zahnarztpraxis abzusehen. Die Information zum Start kommt rechtzeitig“, so Prof. Dr. Christoph Benz, PrĂ€sident der BZÄK.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere Ă€rztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstĂŒtzen und zu entlasten. Sobald entsprechende rechtliche und sonstige Rahmenbedingungen geklĂ€rt sind, können wir dann unsere Impfleistungen perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbringen.“

Symbolfoto/pixabay