Verkehrskontrollen im Landkreis Harz

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LK Harz – In der Zeit vom 29.10.2022 bis zum 30.10.2022 erfolgten in der Zeit von 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr verstärkt Kontrollen zur Verkehrstüchtigkeit der verantwortlichen Fahrzeugführer. Dabei wurden vier Fahrzeugführer mit Beeinträchtigungen festgestellt.

Gegen 19:25 Uhr befuhr ein 26-jähriger Halberstädter die Straße Am Breiten Tor in Halberstadt ohne Beleuchtung. Bei der Kontrolle wurde ein Atemalkoholwert von 2,62 Promille festgestellt. Die Blutprobenentnahme wurde im AMEOS Klinikum durchgeführt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Um 23:31 Uhr wurde in der Quedlinburger Landstraße in Halberstadt ein 42-jähriger Radfahrer aus Harsleben überprüft, nachdem er in auffälliger Fahrweise mit seinem Rad unterwegs war. Der Atemalkoholwert lag bei 1,89 Promille. Die Blutprobenentnahme erfolgte ebenfalls im AMEOS Klinikum. Das Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurde eingeleitet.

Bei einer Kontrolle gegen 19:50 Uhr in Blankenburg stellten die Beamten des Revierkommissariats Wernigerode einen 37-jährigen Blankenburger in der Karl-Zerbst-Straße mit seinem VW fest. Der vor Ort durchgeführte Test auf die Einnahme von Betäubungsmitteln reagierte positiv. Bei den weiterführenden polizeilichen Maßnahmen wurden in der Wohnung des Blankenburgers weitere Utensilien zum Anbau und Konsum von Betäubungsmitteln, sowie Betäubungsmittel aufgefunden. Neben der Ordnungswidrigkeit, Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wird ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Nutzung eines Kraftfahrzeuges wurde bis zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit untersagt.

In der Ilsenburger Straße in Veckenstedt wurde gegen 23:35 Uhr eine 29-jährige Ilsenburgerin mit ihrem PKW Seat kontrolliert. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Der Test ergab einen Atemalkoholwert von 0,76 Promille. Der beweissichere Atemalkoholtest ergab einen gerichtsverwertbaren Wert von 0,35 mg/l (entspricht 0,70 Promille). Das erforderliche Bußgeldverfahren wurde eingeleitet und die Weiterfahrt bis zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit untersagt.

Text: Polizeirevier Harz

Foto/Polizei