- Unternehmensinsolvenzen August 2022: +11,5 % zum August 2021
- Verbraucherinsolvenzen August 2022: -6,9 % zum August 2021
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2022 um 18,4 % gegenĂŒber September 2022 gestiegen. Im September 2022 war sie noch um 20,6 % gegenĂŒber August 2022 gesunken. Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflieĂen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Betrachtung der Insolvenzstatistiken zu beachten.
11,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2022 im Vergleich zum August 2021
Im August 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 1 147 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,5 % mehr als im August 2021. Im Juli war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenĂŒber dem Vorjahresmonat noch um 3,8 % gesunken.
Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im August 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im August 2021 hatten sie bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im August 2022.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Juli 2022 im Baugewerbe mit 198 FĂ€llen (August 2021: 190; +4,2 %). Es folgte der Handel (einschlieĂlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 167 Verfahren (August 2021: 141; +18,4 %).
6,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im August 2022 als im August 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im August 2022 um 6,9 % gegenĂŒber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
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