Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird am 23.11.2022 über einen Kompromiss zum Bürgergeld-Gesetz verhandeln. Die Bundesregierung hat das Gremium hierzu am 14. November 2022 angerufen, nachdem der Bundesrat dem Gesetz in der Plenarsitzung am selben Tage seine Zustimmung versagt hatte.
Was das Gesetz vorsieht
In der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung soll das Arbeitslosengeld II durch ein Bürgergeld ersetzt werden. Das Gesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Regelsätze, längere Schonfristen bei zu großer Unterkunft und höhere Schonvermögen sowie höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten bei eigenem Einkommen, insbesondere auch für Studierende und Auszubildende, vor.
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