Magdeburg (ots) – Am Sonntag, den 20.11.2022 kontrollierte die Bundespolizei gegen 13:25 Uhr einen Mann am Magdeburger Hauptbahnhof.
Die Personalienüberprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab, dass der 34-Jährige durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg seit September dieses Jahres per Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde bereits im Oktober 2019 wegen Diebstahls durch das Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitstrafe von 20 Tagen verurteilt. Da der Mann bereits eine Teilzahlung leistete, stand noch ein Restbetrag von 450 Euro oder eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe aus. Die eingesetzte Streife eröffnete den Haftbefehl, nahm ihn fest und brachte den Deutschen in die Diensträume.
Bei der Durchsuchung der Person und der mitgeführten Sachen wurde dann noch eine geringe Menge Betäubungsmittel, vermutlich Crystal Meth, ein Tierabwehrspray sowie ein K.O.-Spray fest- und sichergestellt. Der Verurteilte konnte die geforderte Summe aufbringen und somit die Polizeidienststelle als freier Mann verlassen. Jedoch wurden erneute Strafanzeigen wegen Verstößen gegen Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz gefertigt. Die ausschreibende Behörde bezüglich des Haftbefehls wurde in Kenntnis gesetzt.
Text/Foto: Bundespolizei