Blinkende LED-WeihnachtsbĂ€ume, leuchtende Nikolaus-AnhĂ€nger oder Schneeflocken-Fensterbilder: Vor Weihnachten stapeln sich in den GeschĂ€ften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel – auch fĂŒr Autos. Doch in Fahrzeugen ist nicht jeder Schmuck erlaubt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
GrundsĂ€tzlich gilt: Weihnachtsschmuck im Wagen ist zulĂ€ssig, solange er niemanden gefĂ€hrdet. „Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der Dekoration im Fahrzeug“, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. „Darauf sollten Deko-Fans unbedingt achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhĂ€ngen oder aufkleben.“ GrundsĂ€tzlich mĂŒssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. „FĂŒr sie gelten die gleichen Regeln wie fĂŒr klassische Ladung“, sagt R+V-Experte Kretschmer. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dĂŒrfen Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im Fahrzeug umherfliegen. Die Gefahr, dass Insassen verletzt werden, ist groĂ. Zudem droht ein Verwarngeld von 25 Euro.
Das Sichtfeld muss frei bleiben
Gute Sicht ist beim Autofahren unerlĂ€sslich. „Deshalb dĂŒrfen die Frontscheibe und die beiden vorderen Seitenscheiben niemals beklebt werden. Ausnahmen gelten hier ausschlieĂlich fĂŒr amtliche Sticker wie Umweltplaketten oder Vignetten“, warnt Kretschmer. Wer sich nicht daran hĂ€lt, muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Erheblich teurer wird es, wenn das Auto wegen der eingeschrĂ€nkten Sicht nicht mehr verkehrssicher ist. In solchen FĂ€llen sind ein BuĂgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger VerkehrssĂŒnderkartei möglich. Vorsicht ist auch bei der Beklebung der Heckscheiben geboten. Der Blick nach hinten darf nicht komplett versperrt sein.
ZusÀtzliche Beleuchtung meistens verboten
Streng sind die Regelungen auch bei zusĂ€tzlichen Leuchten wie blinkenden Weihnachtssternen oder Lichterketten. „In der Regel sind sie unzulĂ€ssig“, sagt Rico Kretschmer. „Im Innenraum darf wĂ€hrend der Fahrt ĂŒberhaupt kein Licht brennen.“ Der Grund: Die Fahrerin oder der Fahrer können durch das Licht geblendet werden. AuĂerdem verhindert das Licht, dass sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnen. Damit steigt die Gefahr, dass Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer ĂŒbersehen werden.
Dekorationen an der AuĂenseite mĂŒssen sicher angebracht sein. Wenn sich ein Teil löst und einen Unfall verursacht, haftet unter UmstĂ€nden die Fahrerin oder der Fahrer. Deshalb sollten sie mit geschmĂŒckten Fahrzeugen hohe Geschwindigkeiten lieber vermeiden. Vorsicht auch bei ĂberzĂŒgen fĂŒr die AuĂenspiegel: „Seitenblinker mĂŒssen frei bleiben, ebenso wie Scheinwerfer und Kennzeichen“, warnt R+V-Experte Kretschmer. Unkritisch sind hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.
Symbolfoto/pixabay