AvD gibt Tipps fĂŒr sichere Silvester-Feiern

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  • Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
  • Auto und Alkohol passen nicht zusammen
  • AvD Notrufzentrale hilft rund um die Uhr

Wer den Jahresbeginn 2023 feiern will, kann das deutlich entspannter angehen als in den vergangenen beiden Jahren. Die meisten Corona-BeschrÀnkungen sind aufgehoben, auch das Böllern ist wieder erlaubt. Viele Menschen sehnen sich nach Geselligkeit und nicht wenige machen die Nacht zum Tage. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) sagt, was Autofahrerinnen und Autofahrer beachten sollten, wenn Sie in der Silvesternacht unterwegs sind.

Das eigene Auto in Sicherheit bringen

Der AvD empfiehlt, das eigene Auto in der Silvesternacht geschĂŒtzt abzustellen. Dabei sind Garagenbesitzer selbstverstĂ€ndlich im Vorteil. Aber auch ĂŒberdachte StellplĂ€tze oder geschĂŒtzte Innenhöfe sind geeignete Abstellmöglichkeiten, um das Risiko von BeschĂ€digungen durch verirrte Feuerwerkskörper erheblich zu reduzieren.

FĂŒr „Laternenparker“ bieten sich ruhigere Seitenstraßen oder im Einzelfall der Platz unter einer BrĂŒcke an. Wer ein Parkhaus in der NĂ€he hat, sollte die Kosten nicht scheuen und sein Auto fĂŒr die Silvesternacht dort unterbringen.

Beim Abstellen im öffentlichen Raum in jedem Fall immer ĂŒberprĂŒfen, ob Fenster und Schiebedach geschlossen sind. Befindet sich ein Windabweiser am Fahrzeug, können sich dort irrlichternde Raketen oder Knallkörper verhaken. Sicherheitshalber empfiehlt es sich die Öffnung mit Klebeband abzukleben.

Die in den Feuerwerkskörpern verbrennenden Stoffe, vor allem Schwarzpulver und Magnesium, erzeugen sehr hohe Temperaturen und bergen allein damit ein großes Schadenspotential. Dazu kommt die Wucht von Raketen, die im Flug selbst Scheiben durchschlagen können. Deshalb ist es ein selbstverstĂ€ndliches Gebot, im Umfeld von Personen oder Fahrzeugen vorsichtig mit Böllern oder Raketen umzugehen. Wer mit Feuerwerkskörpern fahrlĂ€ssig Menschen verletzt oder vorsĂ€tzlich Autos beschĂ€digt, macht sich strafbar und kann von den GeschĂ€digten zudem fĂŒr Personen- und SachschĂ€den in die Haftung genommen werden.

Versicherungsschutz ist nicht immer gegeben

Generell sind SchĂ€den, die durch unvorsichtiges Hantieren mit Knallkörpern verursacht wurden, ein Fall fĂŒr die private Haftpflichtversicherung des Verursachers. Wer allerdings grob fahrlĂ€ssig im Umgang mit Feuerwerkskörpern hantiert, kann seinen Versicherungsschutz verlieren und muss dann aus eigener Tasche fĂŒr die Regulierung der verursachten SchĂ€den gerade stehen. GeschĂ€digten, wie auch Verursachern, sei empfohlen in jedem Fall die entstandenen SchĂ€den zu dokumentieren und die Polizei hinzuziehen.

Doch gerade an Silvester kann bei SchÀden am Auto hÀufig kein Verursacher dingfest gemacht werden. In diesem Fall hilft nur eine bestehende Vollkasko-Versicherung, die auch Vandalismus abdeckt. Der in der Teilkasko vorgesehene Ausgleich von Brand- und ExplosionsschÀden wird bei Verursachung durch Feuerwerk meist nicht greifen. Die Rechtsprechung spricht EntschÀdigung nur zu, wenn durch offenes Feuer oder Flammen das Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurde. Schmor- und SengschÀden, etwa in einem Cabrio-Textilverdeck, zÀhlen jedoch nicht in diese Kategorie.

Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Nach zweijĂ€hrigem Böllerverbot ist in diesem Jahr sowohl der Verkauf als auch das Abbrennen von zugelassenen Feuerwerksartikeln wieder erlaubt. Aber sehr zurecht warnt zum Beispiel die Krankenhausgesellschaft vor unvorsichtigem Hantieren mit Pyrotechnik. In den beiden letzten Jahren ging in den Notaufnahmen die Zahl der Schwerverletzten durch Feuerwerk stark zurĂŒck. Vor dem Hintergrund der aktuell stark angespannten Personalsituation wird fĂŒr das kommende Silvester nun ein Anstieg der NotfĂ€lle befĂŒrchtet.

Wer die Tradition des Feuerwerks trotzdem pflegen will, ist dringend aufgefordert, die entsprechenden Produkte grundsÀtzlich nur im Freien abzubrennen und vorab die Anleitungen auf den Verpackungen oder den Knallkörpern selbst zu beachten.

In jedem Fall sollte dabei die RĂŒcksichtnahme auf Haus- und Wildtiere nicht zur kurz kommen. Tierbesitzer sind gut beraten, die eigenen Hunde und Katzen rechtzeitig vor dem Start der großen Knallerei um Mitternacht ins Haus zu holen und ruhige RĂŒckzugsmöglichkeiten vorzubereiten. Aber auch auf Wildtiere lĂ€sst sich RĂŒcksicht nehmen, wenn man auf oder in der NĂ€he zum ZĂŒnden der Pyrotechnik das eigene GrundstĂŒck nutzt und Park- oder Gartenanlagen sowie WaldrĂ€nder meidet.

Kein Alkohol am Steuer

Sich treffen und gesellig Zusammensein ist zu diesem Jahreswechsel wieder uneingeschrÀnkt möglich. Deshalb werden Restaurants, Clubs oder Diskotheken und auch andere VeranstaltungslokalitÀten gut besucht sein. Oftmals spielen alkoholische GetrÀnken bei Feiern eine nicht unwesentliche Rolle.

Wer sich Sekt oder einen anderen „guten Tropfen“ gönnt und nicht zuhause ist, sollte bereits im Vorfeld der Feier ĂŒber seine Verkehrsmittelwahl nachdenken. Der AvD vertritt den Grundsatz: „Autofahren? – Kein Alkohol und keine Drogen.“ Der Verweis auf den geltenden Grenzwert von 0,5 Promille als Richtwert verbietet sich, denn niemand ist in der Lage die eigene FahrtĂŒchtigkeit realistisch einzuschĂ€tzen. Ein Bußgeld erwartet diejenigen, die mit einem Wert zwischen 0,5 Promille und 1,0 Promille Blutalkohol hinter dem Steuer angetroffen werden. Ein Fahrverbot von einem Monat gibt es obendrauf. Auch gilt es zu bedenken, dass bei einem Unfall bereits ein Promillewert ab 0,3 bei Anzeichen von Fahrunsicherheit eine Geldstrafe sowie den Fahrerlaubnisentzug fĂŒr mindestens sechs Monate wegen relativer FahruntĂŒchtigkeit nach sich zieht. Ab 1,1 Promille Alkohol im Blut gelten Autofahrer, aber auch FĂŒhrer von E-Rollern generell als absolut fahruntĂŒchtig. Auch die Haftung bei UnfĂ€llen im Zusammenhang mit Alkohol ist dann nahezu unvermeidlich.

Es bieten sich an, je nach VerfĂŒgbarkeit, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrdienste oder Taxis als Alternative fĂŒr den Hin- und Heimweg zu nutzen. Wer sich von jemandem mitnehmen lĂ€sst, sollte im eigenen Interesse sicherstellen, dass die fahrende Person auch tatsĂ€chlich wĂ€hrend des gesamten Abends keinen Tropfen Alkohol zu sich nimmt.

AvD Notrufzentrale hilft nicht nur in der Silvesternacht

Der AvD hilft nicht nur an Silvester bei einer Panne mit dem Auto oder denjenigen, die sonstige Hilfe brauchen. Die hauseigene AvD Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt und dienstbereit. Unter der Telefonnummer 0800 9909909 im Inland und aus dem Ausland +49 (0)69 6606-600 kann Hilfe angefordert werden. AvD Mitglieder bauen verlÀsslich auch zum Jahreswechsel jederzeit auf die Hilfe ihres Clubs.

Text: AvD

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