- Unternehmensinsolvenzen Oktober 2022: +17,9 % zum Oktober 2021
- Verbraucherinsolvenzen Oktober 2022: -15,7 % zum Oktober 2021
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Dezember 2022 um 3,1 % gegenĂŒber November 2022 gestiegen. Im November 2022 hatte die Zahl um 1,2 % gegenĂŒber Oktober 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berĂŒcksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflieĂen. Der tatsĂ€chliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen FĂ€llen annĂ€hernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur GeschĂ€ftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen GrĂŒnden beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
17,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2022 im Vergleich zum Oktober 2021
Im Oktober 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 1 245 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 17,9 % mehr als im Oktober 2021. Bereits im September war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 17,6 % angestiegen.
Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im Oktober 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 0,8 Milliarden Euro. Im Oktober 2021 hatten die Forderungen bei knapp 1,0 Milliarden Euro gelegen.
Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2022 im Baugewerbe mit 251 FĂ€llen (Oktober 2021: 193; +30,1 %). Es folgte der Handel (einschlieĂlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 206 Verfahren (Oktober 2021: 160; +28,8 %).
15,7 % weniger Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2022 als im Oktober 2021
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Oktober 2022 um 15,7 % gegenĂŒber dem entsprechenden Vorjahresmonat gesunken. Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenzen ist seit Mitte 2020 im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu betrachten. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Nachholeffekt sorgte ab Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen und scheint inzwischen beendet.
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