Wolfgang Steiger: Der SolidaritÀtszuschlag ist neben der Körperschaft- und Gewerbesteuer eine weitere Unternehmensteuer, die der WettbewerbsfÀhigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland schadet
Berlin, 16.01.2023. Am morgigen Dienstag wird der Bundesfinanzhof ĂŒber die RechtmĂ€Ăigkeit des SolidaritĂ€tszuschlags urteilen. âDass der Bundesfinanzminister entschieden hat, dass das Bundesministerium der Finanzen die Erhebung des SolidaritĂ€tszuschlags nicht vor Gericht verteidigen wird, deuten wir als deutliches Signal, dass Christian Lindner erhebliche Zweifel an der RechtmĂ€Ăigkeit der Erhebung hat. Dem ist vollumfĂ€nglich zuzustimmen, da die Grundlage fĂŒr den Zuschlag bereits seit Jahren entfallen ist.
Es geht bei der Abschaffung auch nicht um die Entlastung von Spitzenverdienern, sondern um die StĂ€rkung unserer WettbewerbsfĂ€higkeit. Einerseits schlĂ€gt der SolidaritĂ€tszuschlag voll durch bei Personengesellschaften, andererseits wird in der Diskussion viel zu selten die Tatsache betrachtet, dass auch Kapitalgesellschaften den SolidaritĂ€tszuschlag als weitere Unternehmensteuer zu entrichten haben. Dabei nimmt Deutschland bereits einen unrĂŒhmlichen Spitzenplatz bei der Höhe der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich ein.
Eine Abschaffung des SolidaritĂ€tszuschlags ist daher entscheidender Schritt zu einer standortfreundlicheren Politik, die im Einklang mit der vielmals propagierten Zeitenwende stehen wĂŒrdeâ, erklĂ€rt Wolfgang Steiger, GeneralsekretĂ€r des Wirtschaftsrates.
Foto: Wolfgang Steiger © Jens Schicke