Calbe (Brandermittlungen)
Am Sonntagabend, gegen 18:35 Uhr, wurde der Brand eines ehemaligen BĂŒrogebĂ€udes in der MagazinstraĂe gemeldet. Beim Eintreffen der RettungskrĂ€fte stand das GebĂ€ude bereits im Vollbrand. Die Löscharbeiten dauerten etwa eine Stunde. Personen waren zu keinem Zeitpunkt in Gefahr. Im Rahmen der Befragungen im Umfeld wurde bekannt, dass das GebĂ€ude seit einiger Zeit leer steht und demnĂ€chst abgerissen werden soll. Ersten SchĂ€tzungen zufolge entstand ein Schaden um die 30.000âŹ. Die Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen und dauern an.
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Hecklingen (Diebstahl eines AnhÀngers)
Unbekannte TĂ€ter haben am Wochenende eine PKW AnhĂ€nger der Marke EUC entwendet. Der AnhĂ€nger war seit Samstagabend im gesicherten Zustand an der Gartensparte âGoldene Aue“ abgestellt. Als der EigentĂŒmer den HĂ€nger am Sonntagnachmittag nuten wollte, bemerkte er den Diebstahl. De HĂ€nger war mit einer roten Plane, Aufschrift âHellweg“ ausgestattet. Am HĂ€nger befand sich das amtliche Kennzeichen SLK-TH 111.
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Schönebeck (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
Am Montagmorgen wurde durch Zeugen ein Verkehrsunfall im Bereich des Schornsteinfegerweges beobachtet. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen war ein auslĂ€ndischer LKW auf der SteinstraĂe in Richtung BadstraĂe unterwegs und wollte in Richtung Cokturhof abbiegen. Aufgrund eines im EinmĂŒndungsbereiches abgestellten Fahrzeug gelang das Abbiegen nicht und der LKW fuhr rĂŒckwĂ€rts. Hierbei beschĂ€digte er offenbar ein anderes, in der SchornsteinfegerstraĂe abgestelltes Fahrzeug. AnschlieĂend setzte der LKW seine Fahrt fort. Die Zeugen informierten die Polizei, welche den LKW im Nahbereich feststellen konnte. Die Unfallaufnahme wurde realisiert und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur Sicherung des Verfahrens wurde bei dem auslĂ€ndischen Fahrer eine Sicherheitsleistung erhoben.
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Winningen (Kontrolle FahrtĂŒchtigkeit)
Am Montagmorgen, kontrollierte die Polizei eine 56-JĂ€hrige, welche mit einem PKW in der KlosterstraĂe unterwegs war. WĂ€hrend der Kontrolle wurden typische Anhaltspunkte fĂŒr den Konsum von BetĂ€ubungsmittel festgestellt. Ein freiwilliger Schnelltest reagierte positiv. Weiterhin war das Fahrzeug seit Anfang Januar offenbar nicht mehr versichert. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Im Zuge des eingeleiteten Ermittlungsverfahrenes wurde eine zur Beweissicherung erforderliche Blutprobenentnahme realisiert. Eine Mitteilung an die FĂŒhrerscheinstelle erfolgte.