Magdeburg/ST. Die Landtagsfraktion BĂŒndnis 90/ Die GrĂŒnen fordert nach dem Entwurf fĂŒr eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene, dass sich auch der Landtag von Sachsen-Anhalt verkleinert. âAuch Sachsen-Anhalt braucht eine Reform, die garantiert, dass die gemeinsam vereinbarte Zahl von 83 Mandaten im Landtag dauerhaft eingehalten wird. Alle demokratischen Landtagsfraktionen sollten daher den Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen im Bundestag zum Ansporn nehmen, auch hierzulande eine transparentere und finanziell kalkulierbare gesetzliche Regelung zu findenâ, sagt Cornelia LĂŒddemann (Foto), Vorsitzende der grĂŒnen Landtagsfraktion.
Mit der Parlamentsreform 2014 reduzierte Sachsen-Anhalt die Anzahl der Wahlkreise schrittweise. Nach der aktuell geltenden Regelung besteht der Landtag eigentlich aus 83 Abgeordneten. In dieser Legislatur hat das Parlament jedoch 97 Mitglieder und damit 16 mehr als eigentlich vorgesehen. Grund dafĂŒr sind die sich aus dem bisherigen Wahlrecht ergebenden Ăberhangs- und Ausgleichsmandate.
Sebastian Striegel, Parlamentarischer GeschĂ€ftsfĂŒhrer der grĂŒnen Landtagsfraktion, betont: âDer vorgestellte Entwurf zur Reduzierung der Sitzanzahl im Bundestag ist ein vielversprechender Kompromiss. Er erreicht die angestrebte Reduzierung der Sitze durch konsequentere BerĂŒcksichtigung des Grundsatzes der VerhĂ€ltniswahl. Wir setzen auch in Sachsen-Anhalt auf eine Parlamentsreform, die den Landtag dauerhaft bei einer vorgesehenen GröĂe von 83 Mitgliedern hĂ€lt. Wir wollen zudem das Wahlalter auf 14 Jahren absenken. AuĂerdem mĂŒssen Menschen, die ihren stĂ€ndigen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt unabhĂ€ngig von ihrer Staatsangehörigkeit haben, bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben dĂŒrfen.â
Foto (c) Fraktion BĂNDNIS 90/DIE GRĂNEN